künstlerische Fotografie

M

mon

Guest
Ich bin freiberuflicher Künstler im Bereich bildender Kunst (Malerei, Zeichnung) und überlege Fotografie mit dazu zu nehmen.
Allerdings dürfte ich die Fotografie nur "künstlerisch" betreiben, um mich nicht etxtra im Gewerbeamt und bei der Handwerkskammer anmelden zu müssen.

Die Frage ist bloß, wie wird das unterschieden: Kunst oder Handwerk?

Was, wo, wann oder wie darf ich oder darf ich nicht als Künstler fotografieren?
 
D

digilux

Guest
Hallo mon,
das ist ein nicht unwichtiger Unterschied. Ich hatte im letzten Jahr für kurze Zeit ein kleines fotografisches Gewerbe angemeldet, um auch mal auf Anfrage für ein Portrait etwas Geld nehmen zu können. Bums war ich Zwangsmitglied bei Handelskammer und sonstwo, was einige hundert Euro Mindestbeiträge im Jahr bedeutete - mehr, als ich mit ein paar Bildern an Umsatz zu machen hoffen durfte... also gleich wieder abgemeldet...

Damals hat man mir erklärt: Der Künstler arbeitet frei, in diesem Fall: Fotografiert, was er will und was ihm vor die Linse kommt. Diese Bilder kann er dann verkaufen.
Der Handwerker (der sich so kostenintensiv anmelden muß) arbeitet im Auftrag. Wenn ich also über Land ziehe und fotografiere, diese Bilder ausbelichten lasse und die Fotografien dann verkaufe, fällt das unter Kunst. Wenn aber die Nachbarin bei mir Akt- oder Portraitbilder von sich anfertigen lässt, ist das eine Auftragsarbeit und damit ein Gewerbe- selbst wenn es vielleicht eine hohe Kunst ist, von eben dieser Nachbarin ein schönes Bild zu machen... :rofl: :rofl: :rofl:
LG Lüder
 
M

mon

Guest
Zum einen habe ich mir sowas gedacht wie für Postkarten, Kalender, Ausstellungen zu fotografieren. Das wird wohl unter Kunst fallen.
Ich würde natürlich auch gern "künstlerische" Portraits, Akte und sowas machen, wo die Leute die abgebildet sind dann auch das Foto kaufen können.

Aber bloß weil mir jemand vorher sagt, von was er von mir ein Bild haben will ist das dann Handwerk?
Bei meiner Malerei kommen die Leute auch vorher und sagen was ich für sie für ein Bild malen soll. Die wenigsten kaufen fertige Bilder.

Zum anderen habe ich im Netz Seiten von "künstlerischen Fotografen" gesehen die ihre Dienste auf Bestellung anbieten......

Ich durchforste deswegen schon seit Tagen Gesetze, Webseiten und sonstiges, aber ich komm auf keinen grünen Zweig.
 

Rainer

Moderator
mon schrieb:
Zum anderen habe ich im Netz Seiten von "künstlerischen Fotografen" gesehen die ihre Dienste auf Bestellung anbieten
1.) du weißt nicht, ob der Kollege ein Gewerbe angemeldet hat.

2.) falls nicht, geht das solange gut, bis der örtliche Hochzeits/Portät-Fotograf von seinen Kunden hört, dass du es besser und möglicherweise günstiger machst. Er wird dann sofort bei seiner Handwerkskammer anrufen und fragen, ob du dich dort angemeldet hast.

Achte auch darauf, dass du die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft bei der Künstlersozialkasse nicht verlierst.

Wenn du das Thema ausdiskutieren willst, bist du am besten in Foren aufgehoben, in denen die Selbständigen Erfahrungen austauschen wie z.B. in der Usenetgruppe de.etc.beruf.selbstaendig

Mit der Gruppensuche von Google kannst Du geziehlt das Thema recherchieren; ich weiß, dass dort die Fotografenfrage ab und zu angesprochen wurde.

Aber es gibt sicher auch webbasierte Foren, die ich allerdings nicht kenne.

Was die Postkarten und Kalender angeht, ist auch Vorsicht angeraten. Wenn du die Karten/Kalender selbst vertreibst,sind das m.E. Anzeichen für eine gewerbliche Tätigkeit. Der Verkauf der Bilder an den Verlag dürfte unproblematisch sein.

Wenn du ganz sicher gehen willst, mußt du dich mit der örtlichen Handelskammer ins Benehmen setzen. Man weckt damit natürlich auch schlafende Hunde...

Gruß

Rainer

 
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