BloodRedSandman
Member
Eins vorweg: ich weiß, daß die hier gegebenen Antworten nicht rechtsverbindlich sind, aber sie können mir immerhin schonmal einen ersten Ansatz liefern.
Also es geht um folgendes:
Bei Fotografien von Gebäuden bedarf es ja spätestens bei Veröffentlichung dem Einverständnis des Eigentümers. So weit, so klar. Aber: Gilt das auch für öffentliche Gebäude (wie z.B. Rathäuser) und historische Bauwerke (wie z.B. Burgen und Schlösser)?
Ich hab das mal hier im Offtopic geschrieben, weil ich bei den anderen Rubriken nichts wirklich psssendes gefunden habe. Sollte ein Admin oder Mod der Ansicht sein, daß es woanders besser hinpasst- bitte verschieben
Also es geht um folgendes:
Bei Fotografien von Gebäuden bedarf es ja spätestens bei Veröffentlichung dem Einverständnis des Eigentümers. So weit, so klar. Aber: Gilt das auch für öffentliche Gebäude (wie z.B. Rathäuser) und historische Bauwerke (wie z.B. Burgen und Schlösser)?
Ich hab das mal hier im Offtopic geschrieben, weil ich bei den anderen Rubriken nichts wirklich psssendes gefunden habe. Sollte ein Admin oder Mod der Ansicht sein, daß es woanders besser hinpasst- bitte verschieben