Mal eine rechtliche Frage...

Eins vorweg: ich weiß, daß die hier gegebenen Antworten nicht rechtsverbindlich sind, aber sie können mir immerhin schonmal einen ersten Ansatz liefern.

Also es geht um folgendes:
Bei Fotografien von Gebäuden bedarf es ja spätestens bei Veröffentlichung dem Einverständnis des Eigentümers. So weit, so klar. Aber: Gilt das auch für öffentliche Gebäude (wie z.B. Rathäuser) und historische Bauwerke (wie z.B. Burgen und Schlösser)?

Ich hab das mal hier im Offtopic geschrieben, weil ich bei den anderen Rubriken nichts wirklich psssendes gefunden habe. Sollte ein Admin oder Mod der Ansicht sein, daß es woanders besser hinpasst- bitte verschieben ;)
 

Jamo

Moderator
Gebäude etc darfst du (meines Wissens nach) fotografieren, solange du dich auf öffentlich zugänglichem Grund bewegst. Wenn du Hindernisse überwinden musst um das Foto zu machen, ist das glaub ich nicht mehr so einfach.
Dass man bei Veröffentlichung von Bildern wo normale Häuser drauf sind das Einverständnis des Eigentümers braucht, ist mir neu. Kann ich mir irgendwie nicht wirklich vorstellen, außer bei irgendwelchem geschützten Sachen, oder?
Wenn ich jetzt ein Foto in meiner Straße mache und das auf FlickR lade, glaub ich kaum dass ich dafür ein Einverständnis meines Vermieters brauche.

gruß
 

Rainer

Moderator
BloodRedSandman schrieb:
Bei Fotografien von Gebäuden bedarf es ja spätestens bei Veröffentlichung dem Einverständnis des Eigentümers. So weit, so klar.
Soweit, so falsch  :pfeif:

Soweit es um das Staatsgebiet von Deutschland geht, gilt derzeit noch die Panoramafreiheit. Alles, was du von öffentlichem Grund aus ohne Hilfsmittel (Leiter etc.) sehen kannst, darfst du auch fotografieren und veröffentlichen.

Aber: Gilt das auch für öffentliche Gebäude (wie z.B. Rathäuser) und historische Bauwerke (wie z.B. Burgen und Schlösser)?
Bei den Burgen und Schlössern gilt auch die Panoramafreiheit. Es gibt aber regelmäßig Streit darüber, ob der Schlosspark (als Beispiel) noch zum öffentlichen Grund gehört.

Das Thema ist aber sehr komplex; bei Gebäuden hat evtl. auch der Architekt noch ein Wörtchen mitzureden und eine private Veröffentlichung wird anders behandelt als eine gewerbliche.

Wenn du deinen Beitrag nebenan gepostet hättest, wäre dir dieser Thread aufgefallen:

http://forum.foto-faq.de/blog-ueber-bild-fotorecht-t19163.0.html

Ich denke, dass du dort einige Hinweise finden wirst. Außerdem gibt es noch

http://www.fotorecht.de/

Gruß

Rainer

(ich verschiebe mal zu "sonstiges")
 
Ahja, danke für die Links :)
Ich dachte bisher immer, daß  das Panoramarecht nur dann zur Anwendung kommt, wenn z.B. komplette Straßenzüge abgebildet werden (sollen).
Mich interessiert halt fotografisch hauptsächlich Architektur- egal ob mittelalterliches "Hexenhäuschen" oder moderner Wolkenkratzer aus Glas und Stahl, solange die abgelichteten Gebäude das "gewisse Etwas" haben.

Da ich bisher immer davon ausgegangen bin, daß man für die Aufnahme von privathäusern eine Genehmigung braucht, habe ich die Eigentümer immer ganz artig gefragt.  Im Normalfall gab es bisher immer das OK- und das nicht selten ohne einen gewissen stolzen Unterton ;) Klar, so eine Canon A-1 incl. der restlichen Ausrüstung macht halt doch einen etwas anderen Eindruck, als irgendeine Sucherkamera aus dem Kaufhaus ;)
 

faolchu

Well-known member
Wenn Du bisher gute Erfahrungen gemacht hast solltest Du das beibehalten und den Eigentümer von Privathäusern fragen, auch wenn das nicht unbedingt immer  notwendig ist. Unter umständen bekommst Du durch das persöhnliche Gespräch Einblicke die Du sonst nicht bekommen hättest, was dann zu besseren Fotos führen könnte oder neuen Ideen.
 
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