Auf der sicheren Seite bist Du, wenn Du nur eigene Bilder verwendest oder die ausdrückliche Erlaubnis für die konkrete Nutzung Dir geben lässt.
Ich kann die Entscheidung (der Sachverhalt ist seeeehr dünn) allerdings gut nachvollziehen, denn schließlich lebt der Künstler/Handwerker auch von seinen Werken.
Die entscheidende Stelle in diesem Fall aber war wohl nicht die Rechtslage, sondern nur die Frage, ob die Veröffentlichung Bestandteil der Nutzungsrechteübertragung war oder nicht. Das Gericht hat entschieden, dass dies in diesem speziellen Fall nicht der Fall war. Bei einer ähnlichen Konstellation kann das Urteil anders ausfallen, wenn der Sachverhalt ein bißchen anders ist.
Da Du allerdings ein bißchen entrüstet wirkst, ein ähnliches Beispiel zur Verdeutlichung : stell Dir mal vor, dass Du mit Deiner Band ein Musikstück aufnimmst und jemand kauft von Dir eine CD. Dann darf er noch lange nicht damit seine Fernsehwerbung hinterlegen. Wenn er allerdings sein Familienvideo mit Deinen Songs aufpeppt, dann geht das in Ordnung.
Ich denke, dass mit dem Beispiel deutlich wird, worum es geht.