Urheberrecht & Bewerbungsfotos aus dem Studio

JeFiba

Well-known member
http://www.netzeitung.de/internet/731874.html
wenn ich diesen Artikel richtig verstehe, dürfte ich z.B. mein Bewerbungsfoto hier nicht als z.B. als Avater benutzen ?
Gruß Jens
 

FinP

Well-known member
Auf der sicheren Seite bist Du, wenn Du nur eigene Bilder verwendest oder die ausdrückliche Erlaubnis für die konkrete Nutzung Dir geben lässt.

Ich kann die Entscheidung (der Sachverhalt ist seeeehr dünn) allerdings gut nachvollziehen, denn schließlich lebt der Künstler/Handwerker auch von seinen Werken.
Die entscheidende Stelle in diesem Fall aber war wohl nicht die Rechtslage, sondern nur die Frage, ob die Veröffentlichung Bestandteil der Nutzungsrechteübertragung war oder nicht. Das Gericht hat entschieden, dass dies in diesem speziellen Fall nicht der Fall war. Bei einer ähnlichen Konstellation kann das Urteil anders ausfallen, wenn der Sachverhalt ein bißchen anders ist.

Da Du allerdings ein bißchen entrüstet wirkst, ein ähnliches Beispiel zur Verdeutlichung : stell Dir mal vor, dass Du mit  Deiner Band ein Musikstück aufnimmst und jemand kauft von Dir eine CD. Dann darf er noch lange nicht damit seine Fernsehwerbung hinterlegen.  Wenn er allerdings sein Familienvideo mit Deinen Songs aufpeppt, dann geht das in Ordnung.
Ich denke, dass mit dem Beispiel deutlich wird, worum es geht.
 

FinP

Well-known member
Ja, er geht noch. Wenn es Dich interessiert, dann schick mir per PM Deine eMail-Adresse und ich sende Dir einen Screenshot.
 

FinP

Well-known member
Gerade wurde von einem Medienanwalt meine Einschätzung geteilt.

Der Photograph als Urheber ist Inhaber der Nutzungsrechte, die er aber abtreten kann (normalerweise gegen Geld). Der Erwerb eines Printouts umfasst grundsätzlich nicht die weitergehenden Nutzungsrechte.
Im Zweifel: Nachfragen beim Photographen.
 

Rainer

Moderator
truereality schrieb:
Dann müsste ich mir das immer schriftlich geben lassen um solche Probleme zu vermeiden?
Verträge können auch mündlich geschlossen werden. Deshalb ist zunächst ist wichtig, dass du beim Aushandeln des Preises dem Fotografen genau sagst, wofür du das Bild verwenden willst.

Im Streitfall vor Gericht hat ein schriftlicher Vertrag natürlich eine bessere Beweiskraft.


 

FinP

Well-known member
Wichtig zu betonen ist nochmals, da das anscheinend unverständlich war:
Für nicht gewerbliche Nutzung ist die Verbreitung eines Bildnis durch den Besteller oder auf Bestellung abgebildeten erlaubt.

Wer sich damit näher auseinandersetzen möchte: UrhG §60
klick hier
 
D

datwilli

Guest
Das leuchtet mir ja alles ein. Was ist aber mit den Fotos, die ich im Fotoladen im 10 Minuten Service machen lass. Speichert der Ladenbesitzer denn die Bilder auch?
(Wobei bei der Qualität mitunter nicht von Handwerk oder Kunst geredet werden kann. Vielleicht sind diese Künstler froh, wenn man ihnen die Urheberschaft nicht vorwirft :rofl:)
 

FinP

Well-known member
Was meinst Du mit 10 Minuten Service? Eine schnelle Entwicklung/schnelle Abzüge oder die Passfoto-Quickies?
Beim ersteren erwirbt der Photgraph (besser: Photoladenbesitzer) keine Rechte an den Bildern.
Beim zweiten ist der Photograph der Urheber, der Beauftragende hat vielfältige Nutzungsmöglichkeiten (nicht kommerziell) duch §60 sowie der Vereinbarung die er (stillschweigend) mit dem Photographen vereinbart.

Übrigens, es gibt für den Begriff "Kunst" zum großen Glück keine Qualitätsschranken.  Kunst muss nicht gut sein.
Etwas ist Kunst, wenn jemand meint, Kunst zu machen. Ob dies wiederum gefällt oder handwerklich "gut" ist, ist völlig unerheblich.
 

DSP

Well-known member
Übrigens, es gibt für den Begriff "Kunst" zum großen Glück keine Qualitätsschranken.
Hab ich ein Glück das ich mein Haus letztens selber gestrichen habe.

Der Nachbar hat eine Abmahnung wegen versuchter Urheberrechtsverletzung vom Malermeister Eder bekommen, weil er er sein Kunstwerk "Aussenanstrich mit Alpinweiß" von jemand anderes als Eder  neu streichen lassen wollte und das wo der Hausbesitzer doch nur das Eigentum an der Farbe und nicht an der gestrichenen Wand erworben hat.

Obiges ist eigentlich ein Scherz von mir, ich könnte mir aber vorstellen, das demnächst entsprechende Argumentationen vor Gericht ausgetragen werden.


 
D

digilux

Guest
Der Nachbar hat eine Abmahnung wegen versuchter Urheberrechtsverletzung vom Malermeister Eder bekommen, weil er er sein Kunstwerk "Aussenanstrich mit Alpinweiß" von jemand anderes als Eder  neu streichen lassen wollte und das wo der Hausbesitzer doch nur das Eigentum an der Farbe und nicht an der gestrichenen Wand erworben hat.
;D nettes Szenario!  :rofl:
LG Lüder
 
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