Urteil: Wo fotografieren verboten ist, ist auch fotografieren verboten drin...

Jens

Administrator
Interessantes - und dennoch nicht nachvollziehbares Urteil: http://www.heise.de/foto/Gericht-Fotoportal-unterliegt-bei-Aufnahmen-trotz-Fotoverbot-der-Stoererhaftung--/news/meldung/121252

Abgesehen davon, dass die Portalbetreiberin verurteilt wurde ist die Entscheidung des Gerichts bezüglich der "Panoramafreiheit" (besser "gegen sie") m.E. wirklich unverständlich. Es erinnert mich an die Geschichte des Russen, der sich den :) Smilie schützen lassen wollte.
 

Rainer

Moderator
Panoramafreiheit ist m.E. in diesem Fall das falsche Stichwort. Denn die Aufnahmen, um die es geht, wurden vom Privatgelände aus gemacht. Der Park hat in diesem Fall den gleichen Status wie ein Einkaufszentren oder ein Bahnhof.

Das Problem ist das Fotografierverbot.
 

Jens

Administrator
Da aber das Betreten erlaubt ist, zählt es dann nicht als "für jeden frei zugänglich"? Und dann ist es doch wieder durch die Panoramafreiheit gedeckt oder nicht!?
 

Rainer

Moderator
"frei zugänglich" reicht nach meinen bescheidenen juristischen Kenntnissen nicht aus, um sich auf die Panoramafreiheit zu berufen.

Das ist ja beim Bahnhof oder Einkaufszentrum nicht anders. Jeder darf ihn/es betreten, aber das Hausrecht hat der Besitzer und dessen Anordnungen muss man befolgen.
 

Jamo

Moderator
Ich versteh das nicht ganz. Der Park ist privat aber betreten war erlaubt. Fotografieren verboten. Wo ist das Problem? Ist doch klar, dass es dann ein Verstoß ist, oder nicht? Das ist docsh Privatgrund, da darf man selber festlegen was man anderen erlaubt und was nicht.
 

faolchu

Well-known member
Recht ist eben Auslegungssache. Es gibt ja, wie im Artikel geschrieben, unterschiedlichste Urteile zu diesem Thema. Die allgeimeine Rechtsauffassung ist auch eine andere, wie im zweiten Absatz beschrieben.

Hier sieht es sehr nach "Amtshilfe" oder Lobbyarbeit aus, wenn ein Potsdamer Gericht einer Stiftung, auch mit Sitz in Potsdam, ein so umstrittenes Urteil spricht.

Mir kam auch sofort in den Sinn, wie es dann weiter unten stand, das sich die Stiftung ja aus Steuergeldern finnanziert und auch von großem öffentlichen Interesse ist. Geht man noch etwas weiter zurück könnte man sagen, das die Potdamer Schlösser auch Teil des Volksvermögens in der DDR war, somit auch vom Volk finnanziert wurde, zumindest die auf dem Gebiet gelegenen.

Es ist schon eine Frechheit solches aus "Störung" anzusehen und zu verurteilen. Schließlich ist die Veröffentlichung solcher Fotos eine gute Werbung, die wieder Besucher mit sich bringt und das öffentliche Interesse wieder weiter stärkt.

Das passt aber alles in eine ganze Reihe, wie die Einführung eines "freiwilligen" Eintrittsgeldes.

Mit solchen Klagen bzw. Urteilen wollen sich wieder Leute profilieren. Den Kulturgütern oder den Menschen die diese Besuchen nützt das nicht.

Die Stiftung hat auch in der Satzung stehen:
"Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke..."
...das bringt auch wieder steuerliche Begünstigungen mit sich.

Solche Kulturgüter von öffentlichen Interesse sollten dann auch schon eine andere Stellung haben als reines privates Eigentum oder ein Privatgelände.


 

Jens

Administrator
Ganz genau, dass macht mich ja so konfus. Ich hab ja nicht gesagt, dass das Urteil jeglicher rechtlicher Grundlage entbehrt. Aber die Frage nach solchen Entscheidungen ist ja immer: Was hat das für Konsequenzen? Das sollte halt mehr Sorge machen, denn wenn man es auf die Spitze treibt, dann kann man sich die verschiedensten Situationen ausmalen, bei denen das Urteil Anwendung finden könntze. Und wie im Artikel angedeutet ist dann nicht abzusehen, was das für Verlage - aber auch für Hobbyfotogafen bedeutet. Nicht wenige Parks, Schlösser, Gärten sind in kommunalem Besitz. Wenn das Schule macht - spätestens dann würde sich Widerstand regen.

Ich weiß, das ist jetzt ein Einzelfall. Ich will das nicht zu sehr aufblasen. Aber wie immer sollte man den Anfängen währen...Das Internet hat gezeigt, wie die rechtssprechung jeglicher realistischer Grundlage entbehren kann (Massenabmahnungen etc.). Erst langsam wird so manchem schrägen Urteil ein Riegel vorgeschoben.
 

mikewhv

Moderator
Hallo,

faolchu schrieb:
Hier sieht es sehr nach "Amtshilfe" oder Lobbyarbeit aus, wenn ein Potsdamer Gericht einer Stiftung, auch mit Sitz in Potsdam, ein so umstrittenes Urteil spricht.
  :up:


Das Urteil ist fragwürdig, man müsste mal in Erfahrung bringen ob er Rechtsstreit weitergeht oder hier endet.

Als Nutzer eines solchen Forums trage ich dem Betreiber gegenüber eine Verpflichtung und der sollte ich nachkommen und ihn nicht in diese Situation bringen.

ike

 
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