Recht ist eben Auslegungssache. Es gibt ja, wie im Artikel geschrieben, unterschiedlichste Urteile zu diesem Thema. Die allgeimeine Rechtsauffassung ist auch eine andere, wie im zweiten Absatz beschrieben.
Hier sieht es sehr nach "Amtshilfe" oder Lobbyarbeit aus, wenn ein Potsdamer Gericht einer Stiftung, auch mit Sitz in Potsdam, ein so umstrittenes Urteil spricht.
Mir kam auch sofort in den Sinn, wie es dann weiter unten stand, das sich die Stiftung ja aus Steuergeldern finnanziert und auch von großem öffentlichen Interesse ist. Geht man noch etwas weiter zurück könnte man sagen, das die Potdamer Schlösser auch Teil des Volksvermögens in der DDR war, somit auch vom Volk finnanziert wurde, zumindest die auf dem Gebiet gelegenen.
Es ist schon eine Frechheit solches aus "Störung" anzusehen und zu verurteilen. Schließlich ist die Veröffentlichung solcher Fotos eine gute Werbung, die wieder Besucher mit sich bringt und das öffentliche Interesse wieder weiter stärkt.
Das passt aber alles in eine ganze Reihe, wie die Einführung eines "freiwilligen" Eintrittsgeldes.
Mit solchen Klagen bzw. Urteilen wollen sich wieder Leute profilieren. Den Kulturgütern oder den Menschen die diese Besuchen nützt das nicht.
Die Stiftung hat auch in der Satzung stehen:
"Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke..."
...das bringt auch wieder steuerliche Begünstigungen mit sich.
Solche Kulturgüter von öffentlichen Interesse sollten dann auch schon eine andere Stellung haben als reines privates Eigentum oder ein Privatgelände.