Was tun? Naivität bereuen oder gibt es noch Chancen.

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FinP

Well-known member
Hallo allerseits!

Bin am überlegen, was ich noch tuen kann.
Habe einem Forumsmitglied "A", das hier ein Objektiv gesucht hat, eins von mir angeboten.
Da A sich nicht sicher war, ob ihm das Objektiv dann doch gefällt, habe ich ihm (sicherlich naiv) angeboten, das Objektiv zu testen und bei Gefallen mir das Geld, bei Nichtgefallen das Objektiv zurück zu senden.

Bei Nachfragen gab es immer wieder Gründe, warum weder das Objektiv noch das Geld oder sonstige Regung bei mir eingegangen ist. Zuletzt habe ich darum gebeten, mir jetzt auf jeden Fall das vereinbarte Geld zu überweisen - allein aus Fairnessgründen halte ich dies jetzt für geboten.
Nach meiner letzten PM ist A aus dem Forum abgetaucht. Zur Übersicht kurz die Chronologie:

12.August 2009: Bestätigung des Erhalts durch A, Ankündigung einer Dienstreise
01.Dezember 2009: Zusage, das Objektiv zurückzusenden (mit Begründung, die ich nachvollziehen kann, warum alles so lange gedauert hat - werde diese Begründung hier allerdings nicht offenlegen)
Anfang März: Nach PM kein Kontakt und laut Forumsstatistik hier nicht mehr eingeloggt gewesen.

Da ich mittlerweile an der Redlichkeit von A zweifle, möchte ich fragen, was Ihr mir nun ratet.

Da A keine Neuanmeldung in diesem Forum war, sondern regelmäßiger Nutzer, habe ich geglaubt, hier ein Vorschussvertrauen haben zu können. In anderen Foren habe ich mit dieser Vorgehensweise sehr gute Erfahrungen gemacht, leider bin ich wohl jetzt enttäuscht worden.

Optionen:
- Anzeige?
- Anwaltsbrief?
- Besuch auf einen Kaffee mit Rocker-Freunden?  :think:

Vielen Dank für Euren Input,
Christian

 

.Sandra.

Member
Hallo Christian,

zuerst möchte ich dir sagen, dass ich es überaus schätze, dass du so hilfreich gewesen bist. Das gibt es nicht mehr oft!

Ich persönlich würde zunächst noch auf dem Postweg ein Einwurf-Einschreiben mit entsprechender Aufforderung (Fristsetzung) zusenden und Androhung, was passiert, wenn keine Reaktion erfolgt. Falls der User sich darauf nicht meldet bzw. die Reaktion ausbleibt, kannst du den offiziellen Weg über den Anwalt gehen. (Kosten richten sich nach dem Streitwert = Preis des Objektivs) Wobei der Anwalt versuchen muss, seine Kosten beim Schuldner zurück zu holen. Was machst du wenn er dann immer noch nicht reagiert? Auf Herausgabe des Objektivs oder Zahlung klagen? Sei dir bewusst, was im Worst-Case auf dich zukommen kann.

Die Idee mit den Rocker-Freunden gefällt mir... hier musst du nur den Bierpreis einkalkulieren :-D
Oder: oft ist der Besuch mit einer schönen großen Maglight auch eindrucksvoll.... ;-)

Egal wie's kommt: ich drücke dir die Daumen!!!

Liebe Grüße

Sandra
 

mikewhv

Moderator
Hallo,

warum noch langes schreiben und hoffen, das geht doch schon monatelang, ab zum amtsgericht und einen titel (mahnbescheid) beantragen, dazu braucht es keinen anwalt und auch keine x mahnungen, den rest erledigt das gericht bzw. der gerichtsvollzieher aber auch das ist nicht kostenlos und ob du je an dein geld + verfahrenskosten kommst hängt von vielen umständen ab, den selbst der gerichtsvollzieher kann einem nackten mann nicht in die tasche greifen.

Mike

http://www.trenkler.de/rechtsanwaltskanzlei/das-mahnverfahren.html

Selber straffällig werden sehe ich mal mehr als  :pfeif: vorschlag das lohnt sich wohl eher nicht ... oder war das objektiv mit diamanten besetzt ...
 

FinP

Well-known member
Ist es strafbar, sich selbst zum Kaffee einzuladen? Oje... :pfeif:

Naja, es gibt zwei Grundsätze, die ich versuche immer zu befolgen:
1. An das Gute im Menschen glauben.
2. Schlechtem Geld kein Gutes hinterherwerfen. Die Kosten, die verursacht würden gehen beim ersten Überfliegen auf 70% des Streitwerts. Das müsste ich mir gut überlegen. Ist aber auch vielleicht irgendwann einfach eine Sache des Prinzips.

Danke schonmal für Eure Hinweise, gibt es weitere und wirtschaftlich risikoärmere Vorschläge?
 

.Sandra.

Member
Hallo Christian,

hm, was Günstigeres fällt mir jetzt auf Anhieb nicht ein. das von mir oben beschriebene wäre sicherlich der offizielle Weg. wobei es bestimmt noch andere Möglichkeiten gibt.

Mike hat schon Recht: nem nackten Mann kann man nicht in die Tasche greifen. und selbst wenn du den Gerichtsvollzieher losschickst, heißt das noch lange nicht, dass da was zu holen ist (geschweige denn DEIN Objektiv).

vermutlich wirst du für dich selber ausrechnen müssen ob du bereit bist, da erst mal zu investieren. ggf. auch ohne Erfolg. wie du schon sagst: Prinzipfrage.

behalte trotzdem deine positiven Grundsätze - es gibt Menschen, die es Wert sind :)

LG

Sandra
 

Jens

Administrator
Hallo Christian,

es ist schwer etwas zu "raten" - gerade weil die rechtliche Seite hier im Forum sowieso nicht ausreichend beleuchtet werden kann. Ob es sich jetzt also um einen nichterfüllten Vertrag handelt, um Unterschlagung oder was auch immer, dass kann sowieso nur ein Anwalt beantworten. Letztlich kommst du also nicht umhin zur Klärung des Sachverhalts Rechtsmittel zu bemühen.

Ähnlich wie Sandra würde ich persönlich aber auch zunächst ein Schreiben aufsetzen, in welchem du eine Frist setzt (entweder das Objektiv zu bezahlen oder aber um den Rückversand bittest). Ansonsten musst du, auch das würde ich klipp und klar reinschreiben, die Sache nach dem Ablauf der Frist an deinen Rechtsbeistand übergeben. Es gibt nicht wirklich eine wirtschaftlich "preisgünstigere" Zwischenlösung, gerade weil du schon alles versucht hast! Man kann an das Gute im Menschen glauben, aber wenn es dir zum Schaden ist, ist niemandem geholfen.

Ein letzter Hinweis noch: Sollte es zu einer Anzeige/ einem Verfahren kommen, dann kann die Staatsanwaltschaft von mir als Betreiber des Forums auch die Herausgabe von IP Adressen und Schriftverkehr verlangen, zur Beweissicherung etc.

Bitte nicht falsch verstehen, aber ich werde den Thread jetzt mal hier schließen. Das Problem ist, dass es hier ganz schnell auch in eine laienhafte Pseudo-Rechtsberatung abgleiten kann, und auch das wiederum ist etwas heikel. Darum Tipps, Fragen etc. usw. bitte ab sofort via PN an Christian.

Also, die Schließung nicht falsch verstehen, ist nur eine rechtliche Absicherung. :)
 
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