An Gleis 10

D

digilux

Guest
Hey, das ist ja interessant - dann ist das Fotografieren auf Bahnhöfen ja gar nicht so pauschal verboten, wie ich dachte... Klar, mit so nem uniformtragenden Rumpelstielzchen muß man immer rechnen - aber das gilt ja im ganzen Leben...
Danke für den Link!
LG Lüder


Nachtrag: Vielleicht kann man im Forum irgendwo (evtl. unter "und sonst so...") noch eine kleine Ecke einrichten mit "nützlichem Allgemeinwissen für Fotografen", wo man solche Links sammeln kann. Das betrifft ja auch andere Dinge wie das Recht am eigenen Bild, das Verbot, bestimmte Dinge zu fotografieren (Eiffelturm bei Nacht etc...) und solche Dinge...
Ich weiß, solche Erweiterungen bergen Gefahren... Aber mal so'n Gedanke...
 

Gartenfee

Active member
Ich habe mal gehört, dass es bei Privatpersonen ab einer bestimmten Anzahl erlaubt ist, sie zu fotografieren. Sprich: Fussballstadion, Demonstrationen und ähnliches.

Eine Marktfrau mit einem Kunden auf dem Wochenmarkt abzulichten ist dagegen nicht erlaubt ohne Genehmigung.
Leider weiss ich nicht mehr wie viel Personen das sein müssen (5 aufwärts?) oder wo man das nachlesen kann.

Grüsse Gartenfee
 

Rainer

Moderator
Die Geschichte mit den fünf Personen geistert durch alle Fotoforen, ist aber eine Urban Legend.

Wenn du dich rechtskundig machen willst: http://www.fotorecht.de/

Gruß

Rainer
 

Gartenfee

Active member
Hallo Rainer,
aha - ähnlich wie die Spinne in der Palme. ;D
Danke dir - ich streiche es aus meinem Kopf.

Gruss Gartenfee
 

FotoFux

Well-known member
Gartenfee schrieb:
...ähnlich wie die Spinne in der Palme. ;D
"Des war kein Sonnestuhl, des war eine bunte Vogelspinne"
"Und die hat den aufgefresse?"
"Die hat den quasi uffgefresse!" 
"Des gibt's doch net... ."
"Eine bunte Vogelspinne, jaja..."


;D
 
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