Frage zum Veröffentlichen von Objekten

S

Sabrina

Guest
<p><img src="http://www.foto-faq.de/images/smilies/think.gif">Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen, ich bin der Fotografie und Ihren Rechten nicht so mächtig.
Es geht darum das mein Chef im Jahr so um die 10 - 20 Immobilien Bundesweit fotografieren lassen will, um einen Vorher-/Nachher-Effekt zu verdeutlichen. Diese Bilder sollen sowohl im hauseigenen Journal, in der Presse wie auch im Internet veröffentlicht werden. Meine Fragen an Euch: Wer muss sich um die Rechte kümmern wir oder der Fotograf? Muss der Hauseigentümer uns oder dem Fotografen die Genehmigung geben. Gibt für sowas Veträge oder kann jeder seinen eigenen Vetrag frei gestalten?
Desweiteren würde mich interessieren ob es von Eurerseite aus ein generelles Interesse an solchen Aufträgen besteht.
Gibt es eine Interenetseite wo man solche Aufträge einstellen kann?
Wie Ihr seht ich habe nicht viel Ahnung und hoffe ihr könnt mir irgendwie weiterhelfen.
LG</p>
 

Silvana

Active member
<p>Hallo Sabrina,

zu Deinen Fragen:

Wer muss sich um die Rechte kümmern wir oder der Fotograf?
-Der Fotograf macht die Bilder und verkauft Euch die Rechte daran. Wenn ich als Foto-Laie von dem Fotograf Bilder kaufen würde, dann möchte ich natürlich auch davon ausgehen, dass ich die auch ohne Probleme weiterverwenden darf. Somit muss sich der Fotograf um die Rechte kümmern.

Muss der Hauseigentümer uns oder dem Fotografen die Genehmigung geben. Gibt für sowas Veträge oder kann jeder seinen eigenen Vetrag frei gestalten?
- Das steht unter dem Link <a href="http://www.fotorecht.de/publikationen/gebaeude.html" target="_blank">http://www.fotorecht.de/publikationen/gebaeude.html</a> . Zusammengefasst bedeutet das: solange man von öffentlich zugänglichen Stellen Außenaufnahmen der Gebäude macht, braucht man keine Zustimmung der Eigentümer. Wenn allerdings die Adresse und Namen veröffntlicht werden, sollte man sich vorher absichern. Es gibt sog. Property-Releases, das sind Verträge zwischen Fotograf und Hauseigentümer, wo drinsteht, dass der Gebäudeeigentümer dem Fotograf die Aufnahmen erlaubt. Unter <a href="http://www.istockphoto.com/docs/propertyrelease.pdf" target="_blank">http://www.istockphoto.com/docs/propertyrelease.pdf</a> ist so ein Mustervertrag - allerdings in Englisch.

Desweiteren würde mich interessieren ob es von Eurerseite aus ein generelles Interesse an solchen Aufträgen besteht.
- Interesse haben hier bestimmt Einige. Wo sollen denn die Gebäude fotografiert werden?

Gibt es eine Interenetseite wo man solche Aufträge einstellen kann?
- In jeder größeren Stadt gibt es Fotografen, deren Leistungsspektrum auch Architekturfotografie enthält. Ich würde einfach mal in den Gelben Seiten Fotografen suchen, die auch eine Website haben und dort steht dann meistens das Leistungsspektrum mit drin.

Silvana




</p>
 
S

Sabrina

Guest
<p>Hallo Silvana,
erstmal vielen lieben Dank, du hast mir schon sehr geholfen.
Also um die Frage zu beantworten wo die Standorte sind, muss ich sagen dass das nicht so leicht ist.
Es geht so um 10 - 20 Objekte im Jahr die Bundesweit stehen können und für uns fotografiert werden müssen. Die Bilder sollen natürlich einer gewissen Qualität entsprechen, so das diese Veröffentlicht werden können (sowohl im Internet, wie auch in der Zeitung). Es handelt sich um Objekte die bald mit unseren Produkten saniert/restauriert werden. Dementsprechend brauchen wir immer ein Vorher- und ein Nachherbild.

Sabrina</p>
 

Jens

Administrator
<blockquote><font size="1">In Antwort auf:</font><hr>bald mit unseren Produkten saniert/restauriert werden. Dementsprechend brauchen wir immer ein Vorher- und ein Nachherbild.<hr></blockquote>

Na wenn es eure Kunden sind, dann kann doch auch der Hauseigentümer, der die Sanierung veranlasst hat, gefragt werden. Ich würde dennoch ein kurzes Schriftstück verfassen, auf dem die Erlaubnis gegeben wird (auch zur Weiterverwendung). So ist man auf der sicheren Seite. Denn schließlich soll ja auch damit Werbung (Prospekte, Zeitungen) gemacht werden. Und da sieht es sicher wieder etwas anders aus mit dem Recht, freistehende Gebäude zu fotografieren. Denn das Fotos machen "dürfen" ist das eine. Die Verwendung das andere...

Als "Bonbon" ist es zudem immer gut, gleich mit anzubieten, die Fotos auch dem Hauseigentümer zu überlassen. Der freut sich sicher.


<a href="http://www.foto-faq.de" target="_blank"><img src="http://www.foto-faq.de/images/hp/logo-signatur.jpg" border=0></a>
 
S

Sabrina

Guest
<p>Hallo Jens,
meinst du das wir unsere Kunden fragen sollen ob die die Fotos machen oder ist es auf die Veröffentlichung bezogen.
Das die Kunden die Fotos machen klappt leider nicht, haben wir schon versucht. Die Bilder sind nicht wirklich brauchbar.
Und du meinst wenn man schriftlich mit den Hauseigentümern vereinbart das wir die Bilder für unsere Zwecke nutzen und Sie die Abzüge davon erhalten, dann ist das OK.?!
Wenn es so geht, das ist ja super. Ich dachte ich muss jetzt Paragraphen lesen ohne Ende.
</p>
 

Jens

Administrator
<p>Letzten Endes ist der Weg der gütlichen Einigung immer der beste. Warum Paragraphen wälzen, wenn es reicht ihn freundlich zu fragen, ob ihr die Bilder machen und später als "Beispielsanierungen" verwenden könnt.

<blockquote><font size="1">In Antwort auf:</font><hr> Und du meinst wenn man schriftlich mit den Hauseigentümern vereinbart das wir die Bilder für unsere Zwecke nutzen und Sie die Abzüge davon erhalten, dann ist das OK.?!<hr></blockquote>

Sicher, so hat jeder was davon...Es ist halt alles immer eine Frage der (individuellen) Vereinbarung. Sicher kann es bei dem nächsten hauseigentümer schon wieder ganz anders aussehen.

Übrigens, wenn ihr ein Objekt in Berlin habt, fragt ruhig mal bei mir an. Hab schon mal eine ähnliche Geschichte gemacht...




<a href="http://www.foto-faq.de" target="_blank"><img src="http://www.foto-faq.de/images/hp/logo-signatur.jpg" border=0></a></p>
 
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