Es gibt einfache Techniken, um bei ebay oder sonstwo Spreu von Weizen zu trennen:
Frage den Anbieter, ob Du die Kamera auch abholen kannst. Ein seriöser Verkäufer wird nichts dagegen haben.
Frage, ob die Kaufunterlagen vorhanden sind. Ohne Eigentumsnachweis würde ich nichts ersteigern.
Mache ein Screenshot von der Auktion als Nachweis.
Bei ungenauer Beschreibung unbedingt die Fehlerfreiheit der Kamera bestätigen lassen, und zwar im Detail: Sensor nicht verkratzt, kein Staub im Sucher, Bajonett unbeschädigt usw.)
Wenn der Verkäufer vergessen hat, die gesetzliche Mängelhaftung auszuschließen, hast Du nach BGB die entsprechenden Ansprüche. In den ersten 6 Monaten muß der Verkäufer nachweisen, daß die Kamera bei Verkauf der Beschreibung entsprochen hat, wenn er die Ansprüche abwehren will.
Alles das gilt nicht nur für ebay-Käufe, sondern generell.
Gruß
Rainer