Menschen photographieren

FinP

Well-known member
Da wir in einem anderem Thema schon darauf kamen und ich mich freuen würde, wenn hieraus vielleicht eine kleine Diskussion entstehen könnte, möchte ich Euch fragen, was Ihr zur folgenden Situation sagt.

Ich entdecke einen interessanten Menschen in einer festhaltenswerten Pose/Umgebung/Situation. Darf ich die Person einfach ablichten oder muss ich ihn erst fragen - mit dem Risiko, dass er es erstens nicht erlaubt oder dass die Situation nicht mehr authentisch ist.

Wie ist da Eure Meinung? Generell nur nach Anfrage, für Privatgebrauch "Fire and forget", für Privatgebrauch ohne dass die betreffende Person was merkt oder ist Euch das alles egal?

Viele Grüße, Christian
 

Rainer

Moderator
FinP schrieb:
Ich entdecke einen interessanten Menschen in einer festhaltenswerten Pose/Umgebung/Situation. Darf ich die Person einfach ablichten oder muss ich ihn erst fragen
Was das "dürfen" im juristischen Sinn betrifft:

http://www.fotorecht.de/

So weit ich weiß, darfst Du im öffentlichen Raum Menschen ohne zu fragen fotografieren, aber nicht ohne Zustimmung  die Bilder veröffentlichen.

In anderen Ländern mag das wieder anders aussehen.

In der Praxis sind meine Bilder eher im Bereich Landschaft/Fauna/Flora angesiedelt - von Familienbildern etc. abgesehen.

Gruß

Rainer

 
A

Anja_01

Guest
Hallo,

ohne einen Blick in irgendein Gesetzbuch zu werfen ...
mich selber würde es wirklich stören, wenn ein Bild von mir (ohne meine Zustimmung) gemacht wird und dieses Bild vielleicht noch zur Belustigung bei irgendwelchen Urlaubsfotos etc. dient weil meine Nase vielleicht nicht passte oder der Fotograf mich zum totlachen fand.

Genausowenig werde ich ungefragt Bilder von Fremden machen.

Veröffentlichen von solchen (unerlaubten) Bildern ... denke mein oben geschriebenes sagt aus, was ich darüber denke.

Selbst wenn ich, wie z.B. letztes Wochenende beim Oldie-Treff, zufällig Personen auf meinem Bild habe, würde ich diese nicht veröffentlichen.

Was man rechtlich machen kann ist eine Frage der Theorie und Praxis. Ich selber bin bei einer Behandlung wegen Ohrgeräuschen ungefragt von der Blindzeitung geknipst wurden - mit mehreren andern Patienten. Das nur weil irgendso ein Fußballer (den wir nicht kannten da wohl alle keine Fußball Fans) dieselbe Behandlung bekam.

Das Bild landete in der Zeitung mit einem zynischen Spruch - und der Artikel durch damalige gehässige Kolleginnen am schwarzen Brett und ich zur Belustigung der Firma. Wenn jemand einen frische Hörsturz hatte weiß er, wie dass ohne solche Boshaftigkeiten stresst und belastet.

Eine Klage gegen Blindzeitung wäre wohl lachhaft gewesen :) Heut steh ich auch drüber aber ich weiß, dass ich niemals jemanden ungefragt Knipse (sei denn die Person ist zufällig im Bild z.B. Veranstaltung) und keinesfalls im Internet oder sonstwo veröffentlichen würde. Selbst die zufällig fotografierte Person würd ich nie veröffentlichen.
 
D

digilux

Guest
Das empfinde ich ganz ähnlich wie Anja:

Mal abgesehen von allen rechtlichen Aspekten:
Ich selbst mag nicht gerne fotografiert werden, schon gar nicht ungefragt und ohne mein Wissen. Von daher habe ich volles Verständnis für die Ablehnung von möglichen "Opfern" meiner Kamera.
Der Fotograf in mir kennt allerdings auch das Bedauern, daß die daraus resultierenden Rücksichtnahmen mir so manches schöne und sehenswerte Motiv entgehen lassen. Es wäre eben doch schon mal reizvoll, mit dem Tele auf die Pirsch zu gehen...
Mach ich aber nicht.

Zum Rechtlichen:
Anders als Rainer, denke ich (ohne es genau zu wissen...) daß man eben nicht alles fotografieren darf (nur eben nicht veröffentlichen). Das Racht am eigenen Bild greift nach meinem Eindruck früher: Man darf nicht ohne Erlaubnis fotografieren.

LG Lüder
 

Rainer

Moderator
digilux schrieb:
Das Recht am eigenen Bild greift nach meinem Eindruck früher: Man darf nicht ohne Erlaubnis fotografieren.
Ich habe gerade eben versucht, für mich etwas Licht ins Dunkle zu bringen.

Zunächst gilt laut http://www.sakowski.de/skripte/eig_bild.html dieses:

Zitat:

"Der Schutzbereich erstreckt sich nach § 22 S. 1 nicht auf das Herstellen von Bildnissen, sondern nur auf deren Verbreitung und öffentliche Zurschaustellung. Heute ist aber anerkannt, dass auch eine Vorverlagerung des Rechtsschutzes auf den Zeitpunkt des Herstellens von Aufnahmen nach dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht geschützt sein kann. Das ist zumindest dann der Fall, wenn dies in der Absicht einer Veröffentlichung geschieht. Der Begriff des "Verbreitens" ist weiter als der entsprechende Begriff im Urheberrecht. Er betrifft zum Beispiel auch die Weitergabe eines Fotos im privaten Bereich."

Zitat Ende.

Was das "heute ist aber anerkannt..." genau bedeutet, ist schwer zu sagen. Selbst die Juristen sind etwas hilflos, wie man hier nachlesen kann:

http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/archiv/05-03/index.php3?seite=6

Ich vermute, daß es im Einzelfall darauf ankommt, wo und in welcher Situation man die Person(en) fotografiert. Die Grenze wird irgendwo zwischen dem taubenfütternden Touristen auf dem Markusplatz und dem knutschenden Liebespaar auf der Parkbank liegen.

 
D

digilux

Guest
Danach wäre es erlaubt mit der Kamera den FKK-Strand entlangzugehen und -fürs eigene Vergnügen - gigabyteweise die Menschen zu fotografieren, ohne daß die sich wehren könnten...  Natürlich scheut sich da keiner, nackt zu sein und gesehen zu werden. Es ist aber bereits etwas ganz anderes, wenn da Bilder gemacht werden - auch dann, wenn die nicht veröffentlicht werden sollen...
Ich kann mir das also so nicht ganz vorstellen.

Möglicherweise gibt es zu der von Rainer genannten Bestimmung Ergänzungen, die es z.B. untersagen von einem Hochhaus in die Wohnungen des gegenüberliegenden zu fotografieren - immerhin ist die Wohnung nun wirklich heiligste Privatsphäre... ???

Na, ich werde mich da auch noch mal auf die Suche machen - die Sache scheint ja auch noch nicht wirklich rechtlich einwandfrei geregelt zu sein...

Melde mich wieder, wenn ich was gefunden habe
LG Lüder
 

Rainer

Moderator
digilux schrieb:
Möglicherweise gibt es zu der von Rainer genannten Bestimmung Ergänzungen, die es z.B. untersagen von einem Hochhaus in die Wohnungen des gegenüberliegenden zu fotografieren - immerhin ist die Wohnung nun wirklich heiligste Privatsphäre... ???
digilux schrieb:
Melde mich wieder, wenn ich was gefunden habe
Du brauchst bloß auf den zweiten Link klicken. Den habe ich nicht ohne Absicht gepostet  ;D
 
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