Nein. Ob 5 Bilder pro Sekunde (20D) oder 6 Bilder pro Sekunde (D300) dürfte nicht entscheidend sein.Nin schrieb:Dann würdest Du also nicht die 20d/30d deutlich hinter der d200 sehen (in Bezug auf schnellen Autofokus und Serie) ?
Das wird dir nicht passieren, weil du vor dem verbindlichen Kauf beim Anbieter fragst, ob die Original-CDs mit dabei sind. Wenn er verneint, kaufst du nicht - so einfach ist das. Fehlende CDs können auch ein Hinweis sein, dass der Verkäufer nicht auf legalem Weg zu seine rKamera gekommen ist.Oh, und was ist wenn ich die Original-CD beim Kauf nicht mitbekomme?
Die Frage habe ich schon im Beitrag vorher beantwortet.Kann ich dann die ganze Kamera nicht nutzen?
So ist es. Die Rechnung oder Kaufquittung ist normalerweise entscheidend. Details bitte bei den Garantiebedingungen der Hersteller nachlesen.Wie ist das eigentlich mit der gelben Nikon-Garantiekarte? Sollte da etwas ausgefüllt/abgestempelt sein? Eine Garantiekarte ohne dazugehörige Rechnung bringt doch sicherlich auch nichts, oder?
Allerdings beträgt die Garantiezeit bei Canon und Nikon ein Jahr; danach nutzen dir die Unterlagen nichts. Du darfst die Herstellergarantie nicht mit der gesetzlichen Mängelhaftung des Händlers verwechseln. Diese besteht zwar 2 Jahre, aber nach 6 Monaten geht die Beweislast auf den Käufer über. Abgesehen davon betrifft sie nur Mängel, die schon beim Kauf vorhanden waren.
Im Prinzip ja. Die Ansprüche aus Garantie (Hersteller) und Mängelhaftung (Händler) sind nicht übertragbar. Aber man hört auch, dass die Hersteller das nicht so genau nehmen. Wie der Händler reagiert, kann ich nicht sagen. Ist aber, wie gesagt, nur innerhalb der ersten 6 Monate relevant. Danach würde ein Händler vermutlich um ein Gutachten bitten, das beweist, dass der Mangel bereits beim Kauf vorhanden war.Wenn in der Rechnung der Name des Käufers steht, und der Händler eine Übertragung ausschliest (habe ich mal von Quelle gehört: der ursprüngliche Käufer durfte einen Garantieanspruch wahrnehmen, der Zweit-Käufer nur indirekt über den Erst-Käufer ) hat man wohl auch Pech gehabt?
Ich habe in anderen Foren gelesen, dass Canon nur noch die Rechnung sehen will. Aber nochmals: nach 12 Monaten hat sich das Thema erledigt.Wie sieht das eigentlich mit den Garantiekarten bei Canon aus?
Gruß
Rainer