D
digilux
Guest
Hallo Fotofreunde :wink:
Ich spare seit einiger Zeit auf eine Beleuchtung für mein mobiles Studio, das ich gelegentlich im Wohnzimmer aufbaue (ein eigener geräumiger Raum steht leider nicht zur Verfügung).
Aus Kostengründen denke ich zuerst an Dauerlicht, was die Nachteile des Kunstlichts und der Hitze gegen sich hat. Blitz ist noch teurer und ich bin nicht sicher, ob mir das nicht zu kompliziert zu handeln ist (Dauerlicht kann ich direkt sehen und einschätzen, ob das Einstelllicht dazu reicht, weiß ich nicht...)
Trotz der fast gefallenen Entscheidung würde mich interessieren, ob und ggf. wie sich Halogenlampen und Studioblitze in der Leistung vergleichek lassen.
Was für ein Blitz entspricht von der Lichtausbeute her z.B. einer 1000-Watt-Halogenleuchte? Wenn ich versuche, die 1000 W/h der Halogenlampe in die W/s-Angaben bei Blitzlampen umzurechnen gibt das ziemlich unglaubwürdige Zahlen...
Irgendwo bin ich da auf dem Holzwege...
Ich bin alles andere als ein Mathematiker; bitte bedenkt das bei Euren Erklärungen feif:
LG Lüder
Ich spare seit einiger Zeit auf eine Beleuchtung für mein mobiles Studio, das ich gelegentlich im Wohnzimmer aufbaue (ein eigener geräumiger Raum steht leider nicht zur Verfügung).
Aus Kostengründen denke ich zuerst an Dauerlicht, was die Nachteile des Kunstlichts und der Hitze gegen sich hat. Blitz ist noch teurer und ich bin nicht sicher, ob mir das nicht zu kompliziert zu handeln ist (Dauerlicht kann ich direkt sehen und einschätzen, ob das Einstelllicht dazu reicht, weiß ich nicht...)
Trotz der fast gefallenen Entscheidung würde mich interessieren, ob und ggf. wie sich Halogenlampen und Studioblitze in der Leistung vergleichek lassen.
Was für ein Blitz entspricht von der Lichtausbeute her z.B. einer 1000-Watt-Halogenleuchte? Wenn ich versuche, die 1000 W/h der Halogenlampe in die W/s-Angaben bei Blitzlampen umzurechnen gibt das ziemlich unglaubwürdige Zahlen...
Irgendwo bin ich da auf dem Holzwege...
Ich bin alles andere als ein Mathematiker; bitte bedenkt das bei Euren Erklärungen feif:
LG Lüder