Was ist "gewerbliche" Fotografie - rechtlich gesehen

Darkwing Duck

Well-known member
Als ich letztens in Berlin in einem Park (eintrittspflichtig) fotografierte, schaute mich ein Wachmann erstaunt an, telefonierte (da würde jemand mit einem Stativ fotografieren) und kam dann auf mich zu..
Ob ich gewerblich aktiv sei. Ich klärte den guten Mann auf, dass dies nicht der Fall sei.
Aber nun frage ich mich:  :think:
Wann wird es gewerblich?
Reicht es schon wenn das Foto in einer Ausstellung eines Fotoclubs hängt und 1 € Eintritt verlangt wird?
Und wer kann mir das Gewerbliche Fotografieren eigentlich verbieten?
z.B. Der Förster in dessen Wald ich ein paar Pilze fotografiere?



 

Jens

Administrator
Was ist "gewerbliche" Fotografie
Ich würde den allgemeinen Begriff übernehmen, der für ein Gewerbe zählt: Das heißt, wenn du die Tätigkeit gewinnorientiert und regelmäßig betreibst. Bekommst du 50 Euro für das Fotografieren zu Tante Hildes Silberhochzeit und 25 Euro für ein Bild, das eine Agentur verwenden will, trifft das nicht zu. Hast du aber 8 Silberhochzeiten im Jahr und verdienst da dein Geld, dann könnte man das als gewerblich bezeichnen. Das Gegenteil ist (auch im Verwaltungsdeutsch) die Liebhaberei. Nutzt du also auf lange Sicht die Einnahmen ausschließlich, um dein Hobby zu finanzieren, dann ist ein Gewerbeschein nicht unbedingt notwendig. Das alles ersetzt natürlich keine Beratung, die dir jemand geben kann, der sich wirklich beruflich damit auskennt... ;)
 
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