<p>Hallo Willi,</p><p>genau, Beweistlastumkehr... ich habe mich mit dem Thema eingehend für meine Firma beschäftigen müssen. </p><p>Die Beweislastumkehr beginnt nach Ablauf von 6 Monaten nach dem Kauf. Vor Ablauf müsste der Verkäufer beweisen, daß der bemängelte Fehler NICHT schon beim Verkauf da war sondern durch Abnutzung entstanden ist, es sich also nicht um einen Material oder Herstellungsfehler handelt. Da dies in der Regel kompliziert ist und meist nur mit einem Gutachter zu bewerkstelligen ist, führt man eine Reparatur, Umtausch etc. durch.</p><p>Nach Ablauf dieser 6 Monate müsste nun der Kunde nachweisen, daß der Fehler wie oben beschrieben schon da war beim Kauf. Gleiches Problem wie der Verkäufer hat. In aller Regel wird aber trotzdem eine kostenlosen Reparatur entsprochen weil es durchuas Ärger für den Verkäufer geben kann, er ist allerdings im Recht. Ich galueb irgendein Versandhaus hat das mal versucht durchzusetzen. Die Kunden liefen Sturm...</p><p>Man muß bei dem ganze Mist aber wieder Unterscheiden : Grundsätzlich gilt diese 2 Jahres Gewährleistungen bei allen Verkäufen die man tätigt. Egal ob es gebraucht ist, unter Privat, Geschäftsleuten... ABER : Man kann diese Gewährleistungsfrist einschränken : </p><p>Firma zu Privatman, Neuware : 2 Jahre
dito aber Gebrauchtware : 1 Jahr
Firma zu Firma, Neuware : 1 Jahr
dito, Gebrauchtware : Gewährleistung ganz ausschließbar
Privat zu Privat : Gewährleistung ganz ausschließbar</p><p>Achtung : Vergißt man bei Verkäufen die Gewährleistung entsprechend zu verändern, gilt automatisch die 2 Jahresfrist. Auch bei Privatleuten !!!
Weiterhin gilt natürlich die Sache mit der arglistigen Täuschung, wenn ein Verkäufer also gewusst haben muß, das die Ware fehlerhaft ist. </p><p>So, Ende des juristischen Ausflugs... Also : Gewährleistung und Garantie sind zwei völlig verschiedene Dinge. Wie ich schon schrieb : </p><p>Gewährleistung : Wird vom Gesetzgeber vorgegeben
Garantie : Eine freiwillige Leistung eines Herstellers oder Händlers, die sich auch
nur auf bestimmte Teile eines Gerätes beziehen kann.</p><p>Grüße</p><p>Tom
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