Canon Garantie

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Guest

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<p>Hallo,</p><p>weiß jemand wie lange Canon allgemein Garantie auf seine Produkt gewährt? Ich habe eine EOS 300 D, im Beipackzettel von Canon steht was von einem Jahr ab Kaufdatum, irgendwie meine ich aber woanders was von zwei Jahren gelesen zu haben. Wißt ihr genaueres?</p><p>Gruß</p>
 

Jens

Administrator
Hallo,</p><p>ich hab hier etwas interessantes gefunden:
<a href="http://www.finke-edv.de/finke/garantie.html" target="_blank">http://www.finke-edv.de/finke/garantie.html</a></p><p>Darin heißt es:
<blockquote><font size="1">In Antwort auf:</font><hr> Gewährleistung u. Garantie</p><p>Neue Gewährleistungsfristen - nach der Schuldrechtsreform vermischen sich die Begriffe Gewährleistung und Garantie.</p><p>
Verbraucher gehen durch die ständige Verwechslung der beiden Rechtsbegriffe Gewährleistung und Garantie davon aus, dass jede Kaufsache eine zweijährige Lebensdauer besitzen müsse. Dies ist ein Trugschluss.</p><p>Die gesetzliche Gewähr-leistungsfrist hat sich im Zuge der im Januar 2002 in Kraft getretenen Schuldrechts
reform von 6 Monaten auf 2 Jahre erhöht. Oft wird jedoch immer noch von einer "Zwei-Jahres-Garantie" gesprochen, die der Gesetzgeber eingeführt habe. Die meisten Verbraucher gehen durch die ständige Verwechslung der beiden Rechtsbegriffe deshalb davon aus, dass jede Kaufsache eine zweijährige Lebensdauer besitzen müsse. Das ist ein Trugschluss, der oftmals zum Streit zwischen Händlern und Verbrauchern führt. <hr></blockquote></p><p><b>QUELLE</b> <a href="http://www.finke-edv.de" target="_blank">http://www.finke-edv.de</a></p><p>Gesetzlich ist also nur die "Sachmängelgewährleistung" geregelt - die Garantie regelt jeder Hersteller selber. </p><p><blockquote><font size="1">In Antwort auf:</font><hr>Oft wird sie als gesetzliche Garantie bezeichnet. Das ist irreführend, denn mit dem Begriff Garantie ist das vertraglich vereinbarte Einstehen des Herstellers für solche Fehler gemeint, die nach der Übergabe der Kaufsache entstehen. Im Rahmen der gesetzlichen Sachmängelhaftung muss der Verkäufer dagegen immer nur für solche Mängel einstehen, die bei der Übergabe der Kaufsache bereits vorhanden waren. Dies gilt auch dann, wenn der Mangel erst später zum Vorschein kommt.</p><p>Der Unterschied zur Herstellergarantie liegt darin, dass die gesetzliche Sachmängelhaftung hinsichtlich der Rechte des Käufers über die vom Hersteller unter Umständen gegebene Garantie hinausgeht. Sie beinhaltet das Recht auf Mängelbeseitigung, Ersatzlieferung, Rücktritt, Preisminderung und Schadensersatz. Die gesetzliche Sachmängelhaftung umfasst zudem die gesamte Kaufsache. <hr></blockquote></p><p>Quelle <a href="http://www.internetratgeber-recht.de" target="_blank">http://www.internetratgeber-recht.de</a></p><p><a href="http://www.foto-faq.de" target="_blank"><img src="http://www.foto-faq.de/images/hp/logo-signatur.jpg" border=0></a>
 
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ThomasBorchers

Guest
<p>Hallo lieber Unbekannter,</p><p>kurz gesagt : Canon bietet eine freiwillige 1 Jährige Herstellergarantie auf alle Teile die während dieser Zeit kaputt gehen können. Das mit den zwei Jahren ist die gesätzliche Gewährleistung die dazu da ist, versteckte Fehler die bereits bei Auslieferung da waren abzudecken. Es gibt da aber Feinheiten.</p><p>Grüße</p><p>Tom</p>
 

willi1960

Well-known member
<p>Diese Feinheiten btreffen nämlich die sogenannte Beweisumkehr.</p><p>Ich als Endkunde muss dem Hersteller nachwisen das der Fehler schon während der Garantiezeit aufgetreten ist. Das ist den wenigsten Leuten bekannt und viele Hersteller/Händler geben mittlerweile eine 2 Jahresgarantie.</p><p>Die Deutsche Gesetzgebung ist ganz schön schwierig und der Verbraucher überliest gerne Passagen die nicht zu seinem Vorteil sind.</p><p>
</p>
 

ThomasBorchers

Well-known member
<p>Hallo Willi,</p><p>genau, Beweistlastumkehr... ich habe mich mit dem Thema eingehend für meine Firma beschäftigen müssen. </p><p>Die Beweislastumkehr beginnt nach Ablauf von 6 Monaten nach dem Kauf. Vor Ablauf müsste der Verkäufer beweisen, daß der bemängelte Fehler NICHT schon beim Verkauf da war sondern durch Abnutzung entstanden ist, es sich also nicht um einen Material oder Herstellungsfehler handelt. Da dies in der Regel kompliziert ist und meist nur mit einem Gutachter zu bewerkstelligen ist, führt man eine Reparatur, Umtausch etc. durch.</p><p>Nach Ablauf dieser 6 Monate müsste nun der Kunde nachweisen, daß der Fehler wie oben beschrieben schon da war beim Kauf. Gleiches Problem wie der Verkäufer hat. In aller Regel wird aber trotzdem eine kostenlosen Reparatur entsprochen weil es durchuas Ärger für den Verkäufer geben kann, er ist allerdings im Recht. Ich galueb irgendein Versandhaus hat das mal versucht durchzusetzen. Die Kunden liefen Sturm...</p><p>Man muß bei dem ganze Mist aber wieder Unterscheiden : Grundsätzlich gilt diese 2 Jahres Gewährleistungen bei allen Verkäufen die man tätigt. Egal ob es gebraucht ist, unter Privat, Geschäftsleuten... ABER : Man kann diese Gewährleistungsfrist einschränken : </p><p>Firma zu Privatman, Neuware : 2 Jahre
dito aber Gebrauchtware : 1 Jahr
Firma zu Firma, Neuware : 1 Jahr
dito, Gebrauchtware : Gewährleistung ganz ausschließbar
Privat zu Privat : Gewährleistung ganz ausschließbar</p><p>Achtung : Vergißt man bei Verkäufen die Gewährleistung entsprechend zu verändern, gilt automatisch die 2 Jahresfrist. Auch bei Privatleuten !!!
Weiterhin gilt natürlich die Sache mit der arglistigen Täuschung, wenn ein Verkäufer also gewusst haben muß, das die Ware fehlerhaft ist. </p><p>So, Ende des juristischen Ausflugs... Also : Gewährleistung und Garantie sind zwei völlig verschiedene Dinge. Wie ich schon schrieb : </p><p>Gewährleistung : Wird vom Gesetzgeber vorgegeben
Garantie : Eine freiwillige Leistung eines Herstellers oder Händlers, die sich auch
nur auf bestimmte Teile eines Gerätes beziehen kann.</p><p>Grüße</p><p>Tom
</p>
 
G

Guest

Guest
<p>Tja, komplizierter als ich ursprünglich dachte; ich danke euch aber für die entsprechenden Informationen. Hoffentlich komme ich vorerst nicht in den Genuß, entweder Garantie oder gesetzliche Gewährleistung in Anspruch nehmen zu müssen.</p><p>
Danke!</p>
 
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