<p>Hallo Punky,</p><p>Es gibt kein Gesetz explizit bei Fotos. Es läuft alles unter dem Motto Urheberrechte:</p><p>Urheberrecht an Werken der Literatur und der Kunst.
I. Abschnitt: Das Werk
Werke der Literatur und der Kunst.
§ 1. (1) Werke im Sinne dieses Gesetzes sind eigentümliche geistige Schöpfungen auf den Gebieten der Literatur, der Tonkunst, der bildenden Künste und der Filmkunst.
...
§ 3. (1) Zu den Werken der bildenden Künste im Sinne dieses Gesetzes gehören auch die Werke der Lichtbildkunst (Lichtbildwerke), der Baukunst und der angewandten Kunst (des Kunstgewerbes).
(2) Werke der Lichtbildkunst (Lichtbildwerke) sind durch ein photographisches oder durch ein der Photographie ähnliches Verfahren hergestellte Werke....</p><p>und so weiter. Prinzipiel als Autor eines Fotos genießt Du von vornherein die Urheberrechte, mit gewissen Einschränkungen wie von Aragorn geschrieben, aber alle urheberrechte gehören dir auch wenn das Bild selbst von dir nicht diesbezüglich mit einem Urhebervermekr versehen wurde. Ob und wie man sein Recht durchsetzten kann ist natürlich ein anderes Thema. </p><p>Falls dich interessiert, kann ich dir einen Link empfehlen. Ich selbst neben dem Fotografieren schreibe gerade ein Buch und habe mich deswegen selbst umschauen müssen. Eine gute Seite mit dem gesetztestext dazu ist z.B. <a href="http://www.rechtsfreund.at/urheberrechtsgesetz.htm" target="_blank">http://www.rechtsfreund.at/urheberrechtsgesetz.htm</a></p><p>
Gruß
Chris Taildragger
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