Nordleuchte
Well-known member
Hallo alle miteinander,
ich habe eine rechtliche Frage. Und: Ja, ich weiß, das hier darf keine Rechtsberatung sein. Trotzdem wäre es toll, wenn jmd. seine Sicht der Dinge, sein Wissen oder seine Erfahrungen preisgeben würde.
Ich fotografiere nebenberuflich und bin gewerblich angemeldet. Für eine ehemalige Freundin habe ich über viele Jahre immer wieder Fotos für ihre Firmen-Homepage gemacht, die sie unentgeldlich nutzen durfte. Letztes Jahr im Sommer habe ich Fotos gemacht, für die sie mich offiziell gebucht hat. Diese Rechnung hat sie zu 25% in bar angezahlt. Seitdem lag die Rechnung hier und Geld kam keines mehr. Die Fotos waren für Verkaufsanzeigen und waren bis Ende 2012 zu diesem Zweck im Internet zu sehen. Im Spätherbst habe ich erneut Fotos gemacht, die bis dato auf ihrer Website zu sehen sind, inklusive Link zu meiner Homepage. Seitdem warte ich auf Lohn, ingesamt rund 400€. Beide Aufträge wurden mündlich erteilt, daher gibt es keinen schriftlichen Vertrag.
Nun habe ich mich mit dieser ehemaligen Freundin aus ähnlichen, aber nicht diesen Gründen zerstritten und ihr daraufhin die Rechnungen geschickt. Nun ist sie der Meinung, sie müsste nichts zahlen, da es keinen schriftlich erteilten Auftrag gibt. Stimmt das?
Und selbst wenn es nicht stimmt, habe ich eine Möglichkeit, über meine Fotos zu verfügen? Es handelt sich um ca. 50 Fotos von mir, die sich auf ihrer Homepage befinden, für die es keine schriftlich festgelegte Nutzungsrechte gibt und für die ich nie Geld gesehen habe. Kann ich ihr die Nutzung untersagen (Stichwort Urheberrecht)? Und was kann ich tun, wenn Sie die Untersagung ignoriert? Selbst habe ich keinen Zugriff auf die Homepage mehr, sonst hätte ich meine Fotos dort schon längst gelöscht.
Wäre super, wenn jmd. Rat wüsste!
Viele liebe Grüße,
Nordleuchte
ich habe eine rechtliche Frage. Und: Ja, ich weiß, das hier darf keine Rechtsberatung sein. Trotzdem wäre es toll, wenn jmd. seine Sicht der Dinge, sein Wissen oder seine Erfahrungen preisgeben würde.
Ich fotografiere nebenberuflich und bin gewerblich angemeldet. Für eine ehemalige Freundin habe ich über viele Jahre immer wieder Fotos für ihre Firmen-Homepage gemacht, die sie unentgeldlich nutzen durfte. Letztes Jahr im Sommer habe ich Fotos gemacht, für die sie mich offiziell gebucht hat. Diese Rechnung hat sie zu 25% in bar angezahlt. Seitdem lag die Rechnung hier und Geld kam keines mehr. Die Fotos waren für Verkaufsanzeigen und waren bis Ende 2012 zu diesem Zweck im Internet zu sehen. Im Spätherbst habe ich erneut Fotos gemacht, die bis dato auf ihrer Website zu sehen sind, inklusive Link zu meiner Homepage. Seitdem warte ich auf Lohn, ingesamt rund 400€. Beide Aufträge wurden mündlich erteilt, daher gibt es keinen schriftlichen Vertrag.
Nun habe ich mich mit dieser ehemaligen Freundin aus ähnlichen, aber nicht diesen Gründen zerstritten und ihr daraufhin die Rechnungen geschickt. Nun ist sie der Meinung, sie müsste nichts zahlen, da es keinen schriftlich erteilten Auftrag gibt. Stimmt das?
Und selbst wenn es nicht stimmt, habe ich eine Möglichkeit, über meine Fotos zu verfügen? Es handelt sich um ca. 50 Fotos von mir, die sich auf ihrer Homepage befinden, für die es keine schriftlich festgelegte Nutzungsrechte gibt und für die ich nie Geld gesehen habe. Kann ich ihr die Nutzung untersagen (Stichwort Urheberrecht)? Und was kann ich tun, wenn Sie die Untersagung ignoriert? Selbst habe ich keinen Zugriff auf die Homepage mehr, sonst hätte ich meine Fotos dort schon längst gelöscht.
Wäre super, wenn jmd. Rat wüsste!
Viele liebe Grüße,
Nordleuchte