Rechtliche Frage: unbezahlter Auftrag und Copyright

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Nordleuchte

Well-known member
Hallo alle miteinander,

ich habe eine rechtliche Frage. Und: Ja, ich weiß, das hier darf keine Rechtsberatung sein. Trotzdem wäre es toll, wenn jmd. seine Sicht der Dinge, sein Wissen oder seine Erfahrungen preisgeben würde.

Ich fotografiere nebenberuflich und bin gewerblich angemeldet. Für eine ehemalige Freundin habe ich über viele Jahre immer wieder Fotos für ihre Firmen-Homepage gemacht, die sie unentgeldlich nutzen durfte. Letztes Jahr im Sommer habe ich Fotos gemacht, für die sie mich offiziell gebucht hat. Diese Rechnung hat sie zu 25% in bar angezahlt. Seitdem lag die Rechnung hier und Geld kam keines mehr. Die Fotos waren für Verkaufsanzeigen und waren bis Ende 2012 zu diesem Zweck im Internet zu sehen. Im Spätherbst habe ich erneut Fotos gemacht, die bis dato auf ihrer Website zu sehen sind, inklusive Link zu meiner Homepage. Seitdem warte ich auf Lohn, ingesamt rund 400€. Beide Aufträge wurden mündlich erteilt, daher gibt es keinen schriftlichen Vertrag.

Nun habe ich mich mit dieser ehemaligen Freundin aus ähnlichen, aber nicht diesen Gründen zerstritten und ihr daraufhin die Rechnungen geschickt. Nun ist sie der Meinung, sie müsste nichts zahlen, da es keinen schriftlich erteilten Auftrag gibt. Stimmt das?

Und selbst wenn es nicht stimmt, habe ich eine Möglichkeit, über meine Fotos zu verfügen? Es handelt sich um ca. 50 Fotos von mir, die sich auf ihrer Homepage befinden, für die es keine schriftlich festgelegte Nutzungsrechte gibt und für die ich nie Geld gesehen habe. Kann ich ihr die Nutzung untersagen (Stichwort Urheberrecht)? Und was kann ich tun, wenn Sie die Untersagung ignoriert? Selbst habe ich keinen Zugriff auf die Homepage mehr, sonst hätte ich meine Fotos dort schon längst gelöscht.

Wäre super, wenn jmd. Rat wüsste!
Viele liebe Grüße,
Nordleuchte

 

Rainer

Moderator
Nordleuchte schrieb:
Nun ist sie der Meinung, sie müsste nichts zahlen, da es keinen schriftlich erteilten Auftrag gibt. Stimmt das?
Ganz allgemein und ohne Bezug auf den konkreten Fall:

Hier findest du Informationen zu Verträgen, die in DE der Schriftform bedürfen:

http://de.wikipedia.org/wiki/Schriftform

Werk- und Kaufverträge gehören demnach nicht dazu.

Das einzige Problem ist die Beweisführung, wenn es zu Meinungsverschiedenheiten kommt. Es kommt darauf an, wie ein Richter die Sachlage beurteilt.

Alles andere besprichst du bitte mit einem Rechtsanwalt.

Ein Tipp noch: in Deutschland gibt es kein copyright (Threadtitel), sondern es gilt das Urheberrecht.

Und jetzt schließe ich den Thread, bevor sich Hobbyjuristen berufen fühlen, konkrete Tipps zu geben und damit Jens als Betreiber des Forums in Schwierigkeiten bringen.

Wer möchte, kann sich ja per PN mit dir in Verbindung setzen.

Gruß

Rainer
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Oben