Hilfe in Sachen Bildverkauf

undercover

Well-known member
Hallo,

ich brauche mal dringend eure Hilfe! ich habe eben eine E-Mail erhalten, die Kopie zeige ich Euch mal (zitat):

Sehr geehrte Frau Drewicz,

in einer Broschüren zu dem Thema „Energiesparen in Verwaltungsgebäuden“ möchten wir Ihr Bild "Schloss Marienburg" veröffentlichen. Diese Broschüre wird für den Oberösterreichischen Energiesparverband in Linz und die LEG Düsseldorf gedruckt, voraussichtlich in einer Auflage von insgesamt 2000 Stk.

Wir bitten Sie um Mitteilung, ob dieses Bild frei verfügbar ist oder ob wir es gegen ein entsprechendes Endgeld nutzen können.

Mit freundlichem Gruß,

i.A. Lena Kratz (zitat ende)


Ich möchte es natürlich verkaufen, was kann ich bei solch einer Auflage nehmen/ verlangen? (DIN A4 Format)

über eine antwort freu ich mich sehr:))

Rebecca
 

Rainer

Moderator
Hallo Rebecca,

verlangen kann man alles - ob sie es bezahlen ist die andere Frage.  ;D

Vielleicht ist dir diese Datenbank eine Hilfe:

http://www.mediafon.net/empfehlungen_honorare_foto.php3?si=4713314a0b5cc&view=1&view=1

Das sind zwar hauptsächlich Bildhonorare, die Presseorgane zahlen, aber ich glaube nicht, dass bei einer Broschüre in Kleinauflage mehr drin ist.

In der Honorarvereinbarung sollte der genaue Verwendungszweck und die Auflage erwähnt werden und du solltest dir erbitten, dass dein Name als Bildautorin genannt wird.

Oft wird auch auf die Honorarempfehlungen des MFM bezug genommen:

http://www.bvpa.org/MFM.php

Die 33 Euro lohnen aber wohl nur, wenn du dauerhaft in das Geschäft einsteigen willst. Außerdem hört man, dass sich diese Honorare angesichts der Dumpingpreise der Internetagenturen wie Fotalia nur selten durchsetzen lassen.

Gruß

Rainer
 

undercover

Well-known member
ersteinmal DANKE! also mehr als 30 Euro sind da nicht drin  :heul: ???? heißt die zahlen mir 30 euro und dürfen es in einer auflage von 2000 stck. drucken.

sorry, ich habe null ahnung ;D

den vertrag setz ich dann auf? und ich schicke denen das bild via e-mail, sobald ich den betrag erhalten habe? 

 

Rainer

Moderator
Um dir konkretere Tipps zu geben, müsste man die Vertragspartner und das Bild kennen. Wenn du zu viel verlangst, muss irgendein Chef gefragt werden und wie das ausgeht, weiß man nicht.

Du schreibst in einer eMail deine Bedingungen und bittest um Bestätigung. Vorauszahlung ist wohl eher nicht üblich. Du schickst nach Erhalt der Bestätigung das Bild zusammen mit der Rechnung.

 

undercover

Well-known member
vertragspartner ist die firma:

http://www.gertec.de/page,4948,0,0,0,30,0,de.htm

Bild erfrage ich gerade, da ich Fotos mit dem Titel" Schloss Marienburg" im FOCUS.LIVE& meine Stadt.de veröffentlicht hatte. Die sind also nicht über eine WEBSITE von MIR auf mich gestoßen;-)  sondern über 3., quasi wie FOTO-FAQ! Ich hatte dort unterschiedliche Bilder des Objektes mit diesem Titel.
 

Rainer

Moderator
So genau wollte ich es nicht wissen - die Frage war eher rhetorisch. Ich wollte sagen, dass  es schwer ist zu verhandeln ohne den Geschäftspartner näher zu kennen.

Mich wundert übrigens, dass die noch nicht gefragt haben, in welcher Auflösung das Originalfoto zur Verfügung steht - sind wohl auch keine Profis in dem Geschäft. Die eigentliche Arbeit wird dann wohl deren Werbeagentur übernehmen.
 

undercover

Well-known member
doch;-) bekam jetzt grad ne rückantwort und weiß auch um welches bild es sich handelt;-) sie benötigen es in einer auflösung von 300 dpi! ich muss das mal checken, bzw. lads später hier hoch, da dort gäste des schlosses mit abgelichtet sind(sitzend im innenhofkaffee)

in wie weit muss ich da aufpassen? gesichter dürfen nicht direkt erkennbar sein, richtig?
 

Rainer

Moderator
Mit 300 dpi alleine kannst du nichts anfangen. dpi ergeben erst im Zusammenhang mit den Maßen einen Sinn - also die Größe des gedruckten Bildes.

Du sprachst von A4.

Angenommen das Bild soll vollformatig (20 x 30 cm) gedruckt werden, muss die Datei in Pixeln gemessen 3600 x 2400 groß sein (ca. 8,6 Megapixel). Das könnte dann eng werden, da deine Kamera 5 Megapixel hat.

Gesichter sind kein Problem, wenn die Personen sozusagen Beiwerk sind. Rechtssicherheit hat man aber immer erst nach dem gewonnen Prozess  ;D
 

undercover

Well-known member
ersteinmal ein riesen DANK Rainer!

zur bildgröße frage ich später nochmal nach :)

ich habe noch diese tabelle gefunden(Honorare):

http://www.medicalpicture.de/cont_167.broschueren.php

gut, das ist ne argentur, aber 30 euro erscheinen mir da arg wenig! aber für den anfang geb ich mich nat. auch damit zufrieden ;D schonmal nen geiles gefühl angeschrieben zu werden ;) weil jemand interesse am druck meiner bilder hat....
 

Rainer

Moderator
Ich vermute, dass die Preise auf der verlinkten Webseite den Empfehlungen des MFM entsprechen. Von den Preisen, die die Agentur verlangt, sieht der Fotograf natürlich nur einen Bruchteil - 50 % wenn es hoch kommt, eher weniger. Du darfst außerdem nicht vergessen, dass eine Agentur einen anderen Service bietet als ein Hobbyfotograf.

Ich würde auch mal abwarten, was die Werbeagentur zur Qualität des Original sagt. Bei 600x400 oder kleiner sehen alle Bilder gut aus. Wenn aber ein A4-Bild mit 300 dpi gedruckt werden soll, heißt es Butter bei die Fische  ;D

edit: noch ein Link in Sachen Fotorecht: http://www.dforum.de/fotorecht/fotorecht.htm
 
D

digilux

Guest
Ich schätze, die Größenordnung ist mit 30 Euro ziemlich genannt. Ich habe vor einiger Zeit mal ein Bild für eine vergleichbare Auflage verkauft, bekam 40 Euro dafür. Kannst ja versuchen, mehr rauszuholen, vielleicht bringts ja was, aber viel Hoffnung hätte ich nicht. Ist gar nicht so leicht, von Bildern reich zu werden...
LG Lüder
 

undercover

Well-known member
ich werde gleich meine bedingungen senden, und einen preis von 50€ veranschlagen! das ist völlig ok so, so habe ich die spritkosten wieder raus ;D ist schon hammer, da fotografiere ich noch mit meiner kompakten, und verkaufe mein erstes bild... und das nicht in einer bilderargentur ;) mich hat es jedenfalls sehr ermutigt, und sehr gefreut:)
 

Jens

Administrator
Gratulation Rebecca!! Ich finde 50 Euro auch o.k. Wenn es nicht passt, dann werden sie sicherlich nochmal ne andere Verhandlungsbasis vorschlagen. Ein bißchen Selbsbewusstsein gehört auch dazu - so hast du eine gute Verhandlungsposition  8) Viel Glück.
 
S

Shaw

Guest
Wirklich was sachliches wollte ich nicht beitragen, aber ich wollte dir, Rebecca, mal gratulieren und sagen, dass ich dir die Daumen drücke.
Viel Erfolg dabei und immer dran denken. Etwas Geld ist besser als kein Geld.
 
D

digilux

Guest
Bei all dem Geschreibe von Geld und Verdienst  ist es doch beruhigend zu wissen, daß die Jungs vom Finanzamt andere Internetinhalte bevorzugen und hier also nicht mitlesen...  :pfeif:
Grüße vom an dieser Stelle ungenanntbleibenwollenden digilux  :rofl:
 

Rainer

Moderator
@digilux

man kann nie wissen  :pfeif:

Spätestens wenn bei einem stiller Beobachter der Neid aufkommt und eine Meldung macht, schaut auch das FA vorbei.

Wegen eines einzigen Bilderverkaufes für 50 Euro machen die sich allerdings nicht in die Hose. Denn dann könnte der/die Fotograf(in) ja auch die Fahrtkosten geltend machen und die Ausrüstung abschreiben wollen - ein Minusgeschäft für die öffentliche Hand.

Ich rate aber die Einnahmen anzugeben. Schließlich wird eine offizielle Rewchnung geschrieben und die Position taucht in den Büchern des Abnehmers auf. Bis zu einer gewissen Grenze sind solche einmaligen Einkünfte steuerfrei.

Wenn es aber um die Mehrwertsteuer geht, versteht die Finanzbehörde keinen Spaß. Deshalb sollte in der Rechnung erwähnt werden, dass keine Umsatzsteuer anfällt (Details bitte beim Steuerberater erfragen, da kenne ich mich nicht sehr genau aus).

 

undercover

Well-known member
Ich schreibe eine Rechnung, ohne Mehrwertsteuer(da ich kein Gewerbe habe). Bis zu einem bestimmten Freibetrag darf man jährlich Nebeneinkünfte haben(?) Ich verkaufe ja schließlich nicht 1,2,3 Bilder die Woche, dann würde es kriminell werden;-) Es ist mein allererstes Foto, welches ich an den Mann bringe.... und die Rechnung wird unserem Steuerberater am Jahresende mit vorgelegt;-)

Liebe Grüße von einer kleinkriminellen  :rofl:

Rebecca
 

Joe2712

Well-known member
Eine Rechnung wird nur anerkannt, wenn die ausstellende Seite (also Du) auch eine Steuernummer vorweisen kann. Da Du die nicht hast, weil du kein Gewerbe vorweisen kannst, wird das Finanzamt die Rechnung beanstanden, sobald der Käufer Sie einreicht.
Vielleicht solltest du da liebver einfach mal beim Steuerberater anrufen und kurz nachfragen, was er dir zu dem Thema raten kann.
 

Jens

Administrator
Eine Rechnung wird nur anerkannt, wenn die ausstellende Seite (also Du) auch eine Steuernummer vorweisen kann.
Das ist mehrfach falsch. Man kann als Privatperson eine Rechnung stellen! Auch ohne Steuernummer. Nur dann eben, wie Rebecca geschrieben hat, nur mit dem Betrag und dem Hinweis, dass die SUmme ohne Mehwertsteuer ausgegeben ist.

Ein Ablauf wie er auch in unserer Firma häufiger stattfindet - unbeanstandet. Man kann nur eben als Rechnungsempfänger keine Umsatzsteuer geltend machen.

Zum zweiten ist das Betreiben eines Gewerbes ersteinaml unabhängig von der Steuernummer. Man kann sich letztere auch ohne einen Gewerbeschein geben lassen. Gewerbeschein (Ordnungs/Gewerbeamt) und Steuernunmmer (Finanzamt) sind zwei verschiedene Paar Schuhe.

*natürlich keine Rechtsberatung etc. nur die Meinung eines Laien*
 
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