Recht am Bild oder wie erwürg ich einen Fotografen

D

Der_Demagoge

Guest
<p>hallo,

habe die folgende frage in einem anderen forum gestellt und wurde auf euch verwiesen, vielleicht könnt ihr mir ja zur rechtslage auskunft geben (würde mich in jedem fall freuen!):

<blockquote><font size="1">In Antwort auf:</font><hr>
ich bin gerade n bisschen rumgesurft und hab nacktbilder von meiner freundin im internet gefunden

die aufnahmen sind entstanden, als sie ein shooting für eine modelagentur bei einem derer partnerfotografen gemacht hat und danach (im eigenen auftrag) den fotografen einen aktkalender für mich hat machen lassen, den ich vorletztes jahr bekommen hab (war kalender 2005).

sie hat ausdrücklich gesagt, daß die aktfotos nur für sie bestimmt sind und der fotograf hat ihr das auch zugesagt. jetzt macht er allerdings auf mehreren seiten werbung für sich als fotograf mit u.a. ihren bildern... und es würde mich wundern, wenn alle frauen ausser meiner freundin ihre erlaubnis dazu gegeben haben..

jetzt interessiert mich die handhabe, die ich gegen den habe - bei anrufen und sagen "nimm die fotos raus, sonst gibts ärger" will ich es nicht belassen, der soll bluten brauche eben offizielle mittel neben einem simplen hinfahren und ihm die zähne einzeln zu ziehen

problem ist, es gab keinen vertrag, mit dem sie die rechte am bild an ihn abtritt, aber auch keinen, der ihm das untersagt bzw ausschliesslich ihr die rechte zusichert.

ich weiss, daß ich die möglichkeit habe, von ihm umgehend eine sog. "Strafbewährte Unterlassungserklärung" einzufordern....nur wie das genau geht, weiss ich nicht. <hr></blockquote></p>
 

Jens

Administrator
Wahrscheinlich müssen wir dich auch weiterverweisen - in ein Rechtsforum <img src="http://www.foto-faq.de/images/smilies/zwink.gif"> Denn leider ist hier m.E. kein Experte (und Rechtsberatung darf man ja sowieso nicht geben).

Ein paar Gedanken, die nur meine Meinung widerspiegeln.

1. Ein Vertrag ist ein Vertrag, mündlich oder schriftlich ist egal - letzteres ist nur schwerer zu belegen. Hat sie denn einen Zeugen mitgehabt, als die Abmachung geschlossen wurde?

2. Wenn die Absprache so lautetete, dann darf er die Bilder nicht weiter veröffentlichen (was er ja getan hat).

Was Rechtsmittel angeht, solltest du dich mit einem Anwalt in Kontakt setzen. Bedenke nur immer - dieser Weg kann lange dauern, im schlimmsten Fall auch richtig teuer werden. Ich würde zunächst auf rechtsmittel verzichten (aus diesen Gründen) und dem Fotografen schriftlich die Sachlage schildern. Mache dich bei einem anderen Fotografen oder Model kundig, was diese für eine Lizenz bei einer veröffentlichung im Internet verlangen bzw. ausgeben. Diesen Betrag würde ich dem Fotografen in Rechnung stellen und die sofortige Löshung der Bilder verlangen. Du kannst ja schreiben, dass du entschlossen bist das durchzuziehen und ihm noch die Gelegenheit geben willst, dass außerhalb der staatlichen Rechtssprechung zu lösen. Im Zweifesfall wartet dein Anwalt aber schon...

Noch besser ist es, dich mit den anderen "unfreiwilligen" Modells in Verbindung zu setzen. Haben diese genau die gleiche Vereinbarung geschlossen, wird es schwer für ihn, das zu leugnen.

<b>Das ist natürlich keine Rechtsberatung - nur meine subjektive Ansicht</b>


<a href="http://www.foto-faq.de" target="_blank"><img src="http://www.foto-faq.de/images/hp/logo-signatur.jpg" border=0></a>
 

mikewhv

Moderator
<p><img src="http://www.foto-faq.de/images/smilies/angry.gif">Info zu dem thema findest Du z.B. unter:
<a href="http://www.photoserver.info/fotorecht.htm" target="_blank">http://www.photoserver.info/fotorecht.htm</a>
<a href="http://www.fotorecht.de/" target="_blank">http://www.fotorecht.de/</a>

Gruß
Mike</p>
 
B

Babybell

Guest
<p>meine Meinung: schreib dem Fotografen eine Abmahnung, das ist eine deutliche Verletzung der Persönlichkeit. Das darf er nicht. Wenn er bluten soll, wirst du um eine Klage bzw RA nicht drumrumkommen.(Du kannst ihm ja keine "Rechnung" für ein veröffentlichungshonorar schicken, denn wenn er bezahlen würde, dürfte er die Bilder ja weiterhin für seine Werbung mißbrauchen) Aber kein Bild einer Privatperson ( und schon gar nicht, wenn es sich um Aktbilder handelt!!) darf ungefragt veröffentlicht werden.
Frag Deinen Anwalt, mach Screenshots der Bilder im Internet.</p>
 

tUFOtenkopf

Well-known member
<p>Handwerksfotografen ist es gestattet sein handwerkliches können im Schaufenster zur Schau zustellen. Ob nun auch im Zeitalter des Internets die HP eine art von Schaufenster ist, ist eine art der Auslegung. Einfach den Fotografen anmailen und ihm miteilen das Sie damit nicht einverstanden ist. Ist er ein seriöser Fotograf wird er sich entschuldigen und die Bilder entfernen.

Hat Sie aber Kohle dafür bekommen darf er sie auch weiterhin benutzen. Außer es vertraglich anders geregelt.

Hab so mal mein grobes Halbwissen hier weiter gegeben.

Ärgerlich ist es allemal.


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Staub und Kratzer, sind die Patina des Negatives.</p>
 
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