Hallo Stella,
herzlich willkommen im Forum.
Seit der Abschaffung des Meisterzwangs kannst du dich auch ohne Ausbildung als Fotografin selbständig machen.
Wenn du Auftragsarbeiten machst (Hochzeitsfotografie z.B.), musst du ein Gewerbe anmelden. Das ist nicht notwendig, wenn du freiberuflich arbeitest. Die Unterscheidung wird dann wichtig, wenn dein Gewinn größer wird als die Freigrenze für die Gewerbesteuer. Die Einkommmensteuer ist bei beiden Varianten die gleiche.
Das ganze Thema ist aber sehr umfassend, weshalb ich empfehle, sich bei Fachleuten (Steuerberater, Finanzamt, Gewerbeamt etc.) kundig zu machen.
Mehr Infos findest du hier:
http://www.dslr-forum.de/showthread.php?t=218664
Ich würde mir das ganze aber gut überlegen. Man muss schon sehr gut sein, wenn man in dieser Branche überleben will. Sehr gut nicht nur in der Fotografie, sondern auch im Marketing (Kundenaquisition).
Gruß
Rainer