Was darf ich denn noch ins Netz stellen??

kaliko

Well-known member
Hallo liebe Foris!
Ich hab' gerade in einem anderen Forum eine mehr als umfangreiche Liste gelesen, was man eigentlich an öffentlichen Gebäuden, etc. alles nicht fotografieren+veröffentlichen darf, und sei es auch nur mit ganz privaten Absichten (z.B. eben Austausch über fotografische Aspekte).
Das finde ich erschreckend, zumal es mir fast unmöglich erscheint, komplette Infos zu bekommen. Ich kann doch nicht jedesmal, wenn ich vor einem Gebäude stehe, bei den Behörden einen Antrag stellen, ob ich eh ein Foto machen darf  :no: :heul:

Habt ihr das hier im Forum schon einmal diskutiert / kennt sich jemand von euch mit der Materie aus? In dem thread dort wurde einem nämlich schon Angst gemacht, da seien spezialisierte Anwälte am Werk, die das Netz nach "Verdächtigen" durchforsten und abcashen würden.

Es wär' schlimm, wenn ich demnächst nur mehr meine eigene Hand ablichten dürfte.

Lg
Kaliko
 

Jens

Administrator
Also da bin ich anderer Meinung. Meines Erachtens dürfen öffentliche Gebäude (mit Ausnahme von sensiblen Bauten wie Flughäfen, Militär etc.) jederzeit ohne Einschränkung abgelichtet und veröffentlicht werden, so lange das von einem öffentlich zugänglichen Punkt aus geschieht (also solange man besipielsweise nicht mit einer Leiter über den Zaun klettert - was ja aber weniger mit dem Motiv als vielmehr mit Hausfriedensbruch zu tun hat) - und natürlich keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden (Schlafzimmer ;) ).

Hast du mal einen Link zum Beitrag?
 

kaliko

Well-known member
ja, hab' ich:

http://www.heintz-werner.de/viewtopic.php?t=4304

Das Schlimme ist, dass die Liste, glaube ich, auch aus den schlechten Erfahrungen der user entstanden ist  :(
 
D

digilux

Guest
Hallo Kaliko,
diese Liste würde mich interessieren, kannst Du die mal verlinken?
Soweit ich weiß darf man in Deutschland grundsätzlich alles fotografieren, was man mit normalem Technikeinsatz von öffentlichen Straßen und Plätzen aus optisch erreichen kann. Die Fassaden von Gebäuden z.B., die man von der Straße aus sehen kann, sind frei. Wenn man allerdings erst privaten Grund betreten muß, um zu fotografieren, ist - genau genommen - erst die Erlaubnis des Eigentümers nötig. Also: Den Bahnhof von vorn, von der Straße aus darfst Du. Den Bahnsteig selbst schon nicht mehr - der ist in der Regel Eigentum der DB.
Das Rathaus von der Straße aus ist in Ordnung, die tolle Treppe drinnen nicht mehr, es sei denn, die ist von der Straße aus mit dem Tele zu erreichen...

Aber - wie gesagt - diese Liste würde mich sehr interessieren...
LG Lüder
 

kaliko

Well-known member
Das mit dem Betreten von Privatgrund kann ich eben auch gut nachvollziehen....finde ich auch in Ordnung, obwohl Bahnsteige....na ja

Aber Eiffelturm bei Nacht? Sowas kann ich z B. nicht mehr ganz verstehen....
Und Gummibärchen??? Hatten wir nicht vor kurzem erst hier einen colorkey damit?

Wäre es ok, wenn ich bei Nike-schuhen das logo wegstemple?
Muss ich das McDonald-schild aus einem Straßenpanorama wegstempeln???  :think:
 
D

digilux

Guest
Ja, das von dem Eiffelturm (aber nur bei Nacht...) habe ich auch mal gelesen. Da scheint es in Frankreich die Möglichkeit zu geben, daß sich einer so ein Recht auf bestimmte Bilder vorbehält... Für den gilt ja leider nicht deutsches Recht...
 
J

Jo.PinX

Guest
Das ist durchaus ein sehr interessantes und heisses Thema, das sich nicht so einfach abhandeln läßt und auch nicht nachlässig behandelt werden sollte. Denn im "Ernstfall" geht es um richtig Geld.
Zur rechtlichen Situation hier mal einen Link mit entsprechenden Infos:
http://www.fotorecht.de/publikationen/architekturfotografie-v.html

Allerdings muß man zwischenzeitlich im Hinblick auf die Panoramafreiheit sogar noch weiteres berücksichtigen. Denn die Bayrische Schlösserverwaltung hat einige ihrer Objekte mit Markenrechten schützen lassen. . . . und da ist gänzlich Schluss mit Lustig bei der Verwertung entsprechender Bilder.
Allerdings bleibt die rein private Nutzung davon unberührt.
Gruß, Jo.
 
J

Jo.PinX

Guest
Übrigens, daß mittlerweile etliche Anwälte das Internet im Sinne von Medien-, Urheber und Markenrechten für sich als höchst interessante Einnahmequelle entdeck haben, entstammt nicht dem Fabelreich. Das ist Fakt und für sehr Viele schon zum finanziellen Fiasko geworden. Allerdings beziehen sich die Aktivitäten nahezu ausschließlich auf die kommerzielle und redaktionelle Verwertung von Bildern z.B. über Bildagenturen und entsprechende Verwendungen durch deren Kunden, oder aber die Verwendung urheberrechtlich geschützter Bilder durch Verkäufer z.B. bei Ebay.
Forumsseitig hätte ich lediglich Bedenken bei der Veröffentlichung von Personenfotos, auch wenn sie nur zur fototechnischen oder bildgestalterischen Diskussion dienen. Denn da gelten die Persönlichkeitsrechte ganz klar. Angenommen, ich hätte von Dir bei irgendeiner Gelegenheit ein Portraitfoto gemacht und stelle das hier zur Diskussion, ohne von Dir einen Modelrelease zu haben.
Solange Du nichts dagegen hast, ist die Welt in Ordnung. Falls Du aber der Meinung bist, dass niemand sehen sollte, wie gut Du aussiehst, könntest Du sofort Unterlassung fordern und mich ggf wegen der Verletzung entsprechender Persönlichkeitsrechte verklagen.
Es ist also sicherlich gut und richtig, dass es bestimmte Schutzrechte gibt, allerdings drängt sich mir der Eindruck auf, dass es immer komplizierter und undurchschaubarer wird und wir auch diesbezüglich zu einer Überregulierung tendieren, die zumindest die Verwertung/Vermarktung von Bildern künftig nicht einfacher machen wird. Ob uns allerdings irgendein Gericht tatsächlich bescheinigen würde, dass wir uns hier nicht über ein privates Foto von Schloss Neuschwanenstein fototechnisch austauschen dürfen, wage ich absolut zu bezweifeln.
Gruß, Jo.
 

kaliko

Well-known member
@ Jo.Pinx:
Danke für den Fotorecht-link!
Da stehen schon sehr detaillierte Infos drin (auch über die Situation in Ö. - sehe mit Freude, dass wir hier sogar (noch?) eher liberal unterwegs sind  :) ), und meine Frage mit den Firmenlogos wird da auch recht eindeutig beantwortet. Die müssen also aus Straßenpanoramen nicht weg....
Aber mit den blau gefärbten Gummibärchen bin ich mir nicht so sicher.....
Es dürfte halt so sein, dass da die Gesetzgebung den allgemeinen Entwicklungen hinterherhinkt und ein Bedarf entstanden ist, der nur über recht allgemeine andere Gesetze abgedeckt werden kann (entsprechend dann auch unterschiedlich interpretiert wird).
Ich werde mal einen Bekannten damit befassen  - der ist "frischer" Jurist  und freut sich immer über "Fingerübungen"  ;D

lg
Kaliko

 

Olli

Well-known member
Wollte auch schon ein Gummibärchen ablichten, aber nun lasse ich den kleinen Kerl lieber in Ruhe, denn wie oben schon erwähnt, so eine Abmahnung ist leicht zu bekommen  :shutup:

Gruß
Olli
 
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