Frage zu "Recht am eigenen Bild"

G

GAST

Guest
<p>Hallo zusammen,
erst mal Danke das man auch mal was Fragen kann ohne sich erst groß registrieren zu müssen.Lob an den Admin!</p><p>Zu meiner eigentlichen Frage...
Ich bin Busfahrer im ÖPNV.Es gibt nun Fan´s die diese Busse fotografiern,dabie lässt es sich nicht vermeiden das natürlich auch Fahrer zu erkennen sind.Es gibt Fahrer die auf solchen Fotos aber nicht erkannt werden wollen,aus welchem Grund auch immer...
Diese Fotos werden teilweise im Internet veröffentlicht.Ein Großteil der Fahrer erfährt auch nie was davon.Nun gibt es aber den Fall das ein Fahrer den Fotograf eines solchen Fotos angeschrieben hat und ihm gedroht hat,falls das Foto nicht von den Webseite entfernt wird,wird ein Anwalt eingeschaltet.Der Webamster lässt sich das nicht gefallen,will das Bild im Netz lassen.Schließlich war der Fahrer nicht Ziel des Fotos,sondern der Bus.Der Fahrer ist also quasi nur "Beiwerk".Ich hab mich mal versucht ein bißchen schlau zu machen,nach dem Motto "Recht am eigenen Bild" usw... Ist es tatsächlich so das wenn ein Gegenstand(hier der Bus)das eigentliche Ziel des Fotos ist,die Person die mit auf dem Foto ist,nichts dagegen tun kann?</p><p>Danke schon mal im voraus für die Antworten!
Gruß aus Oberhausen
Torsten</p>
 

Aragorn

Well-known member
<p>Im Grunde genommen wird man da kaum Chancen haben. Wenn man ein Haus fotografiert und Menschen sind im Vordergrund oder eben eine Straße oder ein VErkehrsmittel und darin sitzen Passanten oder eben der Busfahrer so sind die Personen "Beiwerk" und damit gilt das Recht am eigenen Bild nicht. Lediglich wenn nicht der ganze Bus, sondern z.B. nur die Fahrerkabine abgelichtet ist, dann ist das was anderes.</p><p>Gruß
Markus
Wer zur Quelle will muß gegen den Strom schwimmen!</p><p><a href="http://www.hollenhorst.ws/" target="_blank"><img src="http://www.hollenhorst.ws/Homepagesmiley.jpg" border=0></a></p>
 

Jens

Administrator
Hallo Torsten,</p><p>ich bin zwar auch Rechtslaie - würde Aragorn aber Recht geben. Folgende Variante könnte ich mir vorstellen. Statt der Drohung mit einem Anwalt versucht doch folgendes: Schreibt ihn an, bittet um Verständnis, dass der Fahrer nicht zu sehen sein möchte und fragt an, ob es grundsätzlich möglich wäre, dass Gesicht unkenntlich zu machen. Mit Unschärfefiltern gehtr das sogar, ohne dass das ganze Bild versaut wird (wie es bei einem schwarzen Kreis der Fall wäre).</p><p>SO hat er am ehesten Chancen, dass er nicht zu sehen ist. Und für beide wäre das ne gute Lösung - ohne Anwalt und Streit.</p><p>
<a href="http://www.foto-faq.de" target="_blank"><img src="http://www.foto-faq.de/images/hp/logo-signatur.jpg" border=0></a>
 

DocDickie

Active member
<p>jens, ich bin zwas auch nicht unbedingt der fachmann aber über einen bekannten (musiker) habe ich dochschon einiges über copyright erfahren, z.b. auch wenn jemand das bühnen equipment (boxen lichtanlage etc.) fotografiert und er ist auf einem sollchen bild zu erkennen, kann er, wenn ich mich nicht ganz irre, sogar mit rechtlicher grundlage auf unkenntlichmachung bestehn, 100% sicher bin ich da aber auchnicht.

Phantasie ist wichtiger als Wissen, denn Wissen ist begrenzt. (A. Einstein)</p>
 
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