Recht am eigenem Bild, ab wann?

Olli

Well-known member
Hi,

ich möchte demnächst mal ein paar Skater fotografieren. Wenn ich die Bilder veröffentlichen möchte (sofern sie denn was werden ^^ ) brauche ich ja ein Model Release. Aber wie alt muss jemand sein, um mir die Genehmigung geben zu können? Möchte ja nicht zwingend zu den Eltern der Jungs gehen.

Gruß
Olli
 

Rainer

Moderator
Olli schrieb:
Möchte ja nicht zwingend zu den Eltern der Jungs gehen.
nach allem, was ich gelesen habe, sieh es so aus (meine Meinung, ich bin kein Jurist):

Wenn die Jungs unter 18 sind, brauchst du die Zustimmung der Eltern. Du mußt ja nicht selber hingehen. Die Unterschrift der Eltern sollte natürlich original sein  :rofl:

(Stichwort: beschränkt geschäftsfähig)

Alles andere ist eine Grauzone. Im Zweifels- und Streitfall wird ein Richter festlegen, ob für Veröffentlichung die Erlaubnis des Jugendlichen ausgereicht hat.

In der Praxis sieht das natürlich anders aus. Im WWW gibt es unzählige Fotos zu sehen, wo sogar kein Modelrelease und erst recht keine Zustimmung der Eltern vorliegt.

Gruß

Rainer
 
D

digilux

Guest
Hallo Olli,
auch ich bin kein Jurist. Aber ich denke:
Solange Du keine Geschäfte machst, also keinen Umsatz, erst Recht keinen Gewinn erzielst und die Kids nicht in einer Weise darstellst, die naturgemäß sehr persönlich und intim ist, also in herabwürdigender Weise oder alles, was unter FSK fallen würde, solange sollte das Einverständnis der Jugendlichen reichen.
Rainer hat das - in meinen Augen - richtige Stichwort gebracht: "beschränkt geschäftsfähig". Ich denke, Jugendliche mit 15 oder 16 Jahren sind in soweit geschäftstüchtig, daß sie über die Veröffentlichung eigener, unverfänglicher Bilder auch alleine entscheiden können.
So würde ich selbst er jedenfalls halten. Das gilt für Bilder, die in der Öffentlichkeit gemacht werden. Sobald ich Jugendliche in eine studioähnliche Situation bringe, sieht das schon ganz anders aus, aber das steht bei Dir ja nicht zur Diskussion.

Laß Dir von den Kids bestätigen, daß Du die Bilder machen und ohne Gewinn veröffentlichen darfst und evtl. daß sie ihre Eltern darüber informiert haben (geht natürlich nur, wenn das entsprechend vorher geplant ist), dann solltest Du auf recht sicherem Boden sein.
LG Lüder
 

callme-ismael

Well-known member
Ay Seemann!

Wie die Gesetzeslage in D-Land is´... Kene Ahnung!
Aber wenn Du "googlest! wirst Du sicher was dazu finden!

In Ö weiß ich nur, daß ich das - wenn das "Model" unter 18 ist - ohne etwas schriftliches, nicht machen würde (ist bei uns eigentlich auch gesetzlich so... unter 18 Jahren blablabla...).
Immer schön alles im Vorfeld klären!
Sonst gibt es dann im Nachhinein irgendwelche Streitereien...

Aber das wurde ja eh oben scho´ gesagt...

Ahoi

P.S. Bissi OFF-TOPIC jetzt, aber kann es sein, daß das Forum heut´ nicht richtig funkt?
 
J

Jo.PinX

Guest
Habe mich mit der Thematik auch schon mal beschäftigt, um nicht ins Klo zugreifen bei der Veröffentlichung entsprechender Aufnahmen. Also das "Recht am eigenen Bild" ist mittlerweile ziemlich klar ausgeurteilt. Personen, die Du, und wenn auch nur andeutungsweise, erkennbar ablichtest (und sie nicht nur Beiwerk z.B. einer öffentlichen Landschaftsaufnahme/Szenerie sind, müssen einer Veröffentlichung zustimmen (schriftlich) und bei nicht volljährigen Personen ist die schriftliche Zustimmung der Eltern erforderlich. Andernfalls haben diese Personen rechtliche Unterlassungsansprüche und ggf sogar Schadensersatzansprüche. Gerade das Internet beginnt für findige und windige Rechtsanwälte und Geldgeier mittlerweile zur Goldgrube zu mutieren und es wird systematisch nach abmahnfähigem Gebührenmaterial gesucht. . . . und auch zu Hauf gefunden! Ich würde mich hier rechtlich auf kein Glatteis mehr begeben. Bei Deinem Vorhaben dürfte es nach meinen Erfahrungen doch überhaupt kein Problem sein die entsprechenden Unterschriften zu bekommen, ggf sogar zur kommerziellen Nutzung/Vermarktung.
LG, Jo.
 
S

Shaw

Guest
Da ich mich gerade damit beschäftige kann ich nur sagen, meine Vorredner haben absolut recht. In der BRD hält sich das Recht hier recht einfach.
U18 - Erlaubnis der Eltern, Ü18 Erlaubnis des Models.

Was den Model Release Vertrag angeht: Schau nach Verträgen die von offiziellen Argenturen o.ä. verwendet werden oder von einem Juristen entworfen wurden. Lasse dich nicht dazu verführen selbst einen zu verfassen. Unwahrscheinlich aber möglich: WENN einer deiner Skater in 2 Jahren auf die Idee kommt dich zu verklagen ist das Risiko höher in einem selbstverfasstem Vertrag eine Lücke zu finden als in einem "offiziellem".

 
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