Recht am eigenen Bild

T

ThomasD

Guest
<p>Hallo,

so wie ich dass mit dem Recht am eigenen Bild verstanden hat darf man Peronen auf öffentlichen Veranstaltungen Fotografieren. Konkret mein ich damit Sportveranstaltungen diese Bilder kann ich dann auch ins Internet setzen und verkaufen so fern sie einer will Richtig?
Wie ist dass jetzt wenn ich das Bild bearbeite und quasi einen sportler auschneide um ein Poster anzufertigen ist das erlaubt dieses zum Kauf anzubieten??

Vielen Dank im Voraus

ThomasD</p>
 

Jens

Administrator
Ich bin kein Experte, darum natürlich alles unter Vorbehalt. Sind die Zuschauer der Vernstaltung zu sehen, dürfte das eigentlich keine Probleme machen. Das dürfte auch auf den einztelnen Sportler zutreffen. Eigentlich sind ja Sportler im Moment der Veranstaltung sogen. "Personen der Zeitgeschichte" - ähnlich also Prominenten oder Politikern, die ja auch nicht gefragt werden müssen.
Zitat aus dem Aufsatz "Das Recht am eigenen Bild" von
Joachim Elsner (<a href="http://user.cs.tu-berlin.de/~uzadow/recht/raebild.html" target="_blank">http://user.cs.tu-berlin.de/~uzadow/recht/raebild.html</a>)

<i>
Der Tatbestand des <b>§ 23 Abs. 1 Nr.1 KUG</b> schränkt die Entscheidungsfreiheit der Betroffenen hinsichtlich ihrer Selbstdarstellung ein. Ohne ihre Einwilligung <b>dürfen nämlich Fotos (Filmaufnahmen) von Personen aus dem Bereich der Zeitgeschichte verbreitet werden</b>.
[...]
Die Vorschrift trägt dem Informationsbedürfnis der Allgemeinheit Rechnung, wobei der Begriff "Zeitgeschichte" eine weite gesellschaftsbezogene Auslegung erfährt, da unter ihm sowohl das politische als auch das soziale, wirtschaftliche und kulturelle Leben des Volkes subsumiert wird
[...]
4.2 Relative Personen der Zeitgeschichte

Im Unterschied zu den absoluten stehen die relativen Personen der Zeitgeschichte nur eine begrenzte Zeit im Blickpunkt der Öffentlichkeit. Dies kann aufgrund eines relevanten Ereignisses, kraft ihrer Abstammung oder kraft ihres Amtes vorliegen. Teilnehmer an einem spektakulären Unfall zählen genauso zu dieser Personengruppe wie Schauspieler, <b>Sportler</b>, Showgrößen, Beteiligte an einem interessanten Prozeß, usw. Die Wiedergabe und Abbildung dieser Personen ist grundsätzlich nur in dem Rahmen zulässig, insoweit sie durch die in Rede stehenden Ereignisse im öffentlichen Interesse stehen4. </i>


Vielleicht helfen dir auch diese Links weiter:

<a href="http://transpatent.com/gesetze/kunstg.html#22" target="_blank">http://transpatent.com/gesetze/kunstg.html#22</a>
<a href="http://www.fotorecht.de" target="_blank">http://www.fotorecht.de</a>




<a href="http://www.foto-faq.de" target="_blank"><img src="http://www.foto-faq.de/images/hp/logo-signatur.jpg" border=0></a>
 
G

Guest

Guest
<p>Danke das hilft weiter <img src="http://www.foto-faq.de/images/smilies/up.gif">

Hatte das ähnlich im Gedächtniss aber eben nur vorm hören/sagen was sich oft als Mythos rausstellt.</p>
 
Oben