Streetfotografie

nico-e420

Well-known member
Hallo zusammen,

die Streetfotografie beschäftigt mich nun schon eine Weile, habe mich aber noch nicht praktisch herangetraut. Es gibt ja "das Recht am eigenen Bild", was die Rechtslage ja ein wenig schwammig werden lässt, wenn Personen das Hauptmotiv darstellen.

Habe dazu in einem anderen Forum einen interessanten Beitrag gefunden.

http://foto-forum.foren-city.de/topic,5969,-streetfotografie-und-die-rechtsfrage.html

Was ist eure Meinung dazu?

lg Nico
 

mikewhv

Moderator
Hallo,

die rechtslage ist nicht schwammig sondern die beurteilung in welchem fall es sich um welche art von foto handelt. Viele veröffentlichungen leben (hoffen) nach dem guten alten grundsatz wo kein kläger da kein beklagter (was ja auch nicht notwendig ist einfach abmahnen  ;D).

Im zweifelsfall immer die "erlaubnis" holen, besonders bei kindern und das am besten schriftlich, weil sagen kann man viel.

Hier mal ein anderer link von einem fachanwalt http://www.fotorecht.de/

Mike
 

nico-e420

Well-known member
Hallo Mike,

danke für deine Antwort und deinem Link. Hab da mal reingeschaut.
Es ist auf jeden Fall ein sehr umfangreiches Thema finde ich.

Ich habe vor diesen Monat auf dem Bremer Freimarkt und dem zeitgleich stattfindenden mittelalterlichen Markt ein paar Bilder zu machen...so weiss ich schon mal grob was ich zu beachten habe.

Wie sieht es dann mit Bildern von z. B. einem Glasbläser oder Kupferschmied auf dem Mittelaltermarkt aus? Würden diese Herrschaften dann unter relative Personen der Zeitgeschichte fallen und ich bedarf keiner Erlaubnis zur Veröffentlichung?

lg Nico
 

kaliko

Well-known member
nico-e420 schrieb:
Wie sieht es dann mit Bildern von z. B. einem Glasbläser oder Kupferschmied auf dem Mittelaltermarkt aus?
Ich bin keine Expertin auf dem Gebiet, aber nach meinem Verständnis darfst du.
(Berichtigt mich, wenn ich falsch liege)
Ich würde das so begründen, dass sich diese Menschen bewusst bei einer Veranstaltung verkleidet präsentieren (Ich glaube, es gibt so einen Passus, dass offensichtliches Posen als stillschweigendes Einverständnis zu verstehen ist).
Wenn es ein Straßenumzug verkleideter Leute ist, gibt's, denke ich, überhaupt kein Problem.
Aber, wie gesagt, ohne Gewähr  :)
lg
Brigitte

PS.: Schau, ob an den Ständen vielleicht doch irgendwo Schilder mit Fotografierverbot hängen (manchmal seitlich, recht unauffällig). Das hatte ich mal bei einem Weihnachtsmarkt  und nicht gleich bemerkt  :shame:  (Man hat mich dann aber eh gleich darauf aufmerksam gemacht  :pfeif: )
Sowas muss man dann natürlich auf jeden Fall respektieren.
 

mikewhv

Moderator
Hallo,

alles ohne gewähr !!!!

Es ist erlaubt eine person oder gruppe auch ohne deren genehmigung zu veröffentlichen wenn sie sich räumlich oder durch ihr verhalten besonders zur schau stellen (karnevallsumzug) aber nur wenn dadurch nicht das berechtigte interesse des abgebildeten verletzt werden. (Das macht es auch nicht leichter, also zum beispiel ein betrunkener polizist beim umzug?). Der hinweis von Brigitte mit "hier keine fotos" ist zu beachten.

Mike
 

mdd42

Member
Gerade bei Personen wie Standbesitzern gebietet es doch schon die Höflichkeit kurz - ggf. nonverbal mit einer erhobenen Kamera u.ä. - um Erlaubnis zu fragen.

Nach meinem Verständnis kannst Du Personen bei einer öffentlichen Veranstaltung fotografieren, wenn sie entweder quasi nicht zu identifizieren sind oder beispielhaft herausstechen (Ein Fußballfan im Mob ganz vorne).

Darüberhinaus darfst Du Personen des öffentlichen Interesses bei solchen Veranstaltungen fotografieren: Die Spieler beim Fußball. Ob der Marktmann darunter fällt ..?
 
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