urheberrechts problem

heubergeralex

New member
hallo,
ich bin gelernter fotograf mit gewerbe und mache momentan zivildienst in einem altenheim.
dort habe ich auf drei faschingsfeiern gratis fotografiert (während ich urlaub hatte) und bildbearbeitung durchgeführt ( zeitanfwand ca. 16 stunden - ca. 800 Bilder).
diese foto-daten habe ich auf 4dvd`s gebrannt und den 4. angestellten die die 3 feiern mit herzblut organisierten haben unentgeldlich gegeben.
auf den fotos sind die bewohner in faschingskleidung und die angestellten beim tanzen und betreuen zu sehen.
das ganze habe ich gern gemacht und auch nicht mit der absicht geld damit zu verdienen.

aber dann, heute am 25.februar habe ich von einem der chefs dort eine e-mail bekommen. auszüge davon: "Nun wurden von den Foto`s bereits CD`s gebrannt und an verschiedene Personen verteilt" "Zu ihrer Information: §22 KunstUrhG, Satz 1.
Ich habe ihn sofort darauf angesprochen, nun sagt er ich darf diese fotos nicht verteilen, sie werden aber in eine interne sammlung des heimes aufgehoben und sollen in die "heimzeitung" und für die internetseite dienen. die mitarbeiter dürfen diese fotos allso nicht haben, er will allso den fotografen verbieten seine fotos zu verschenken.
da ich die fotos auch für die angestellten gemacht habe will ich natürlich das sie die auch bekommen.
das ist für mich eine sauerei, wie seht ihr das?

aus solidarität und aus prinzip habe ich mich entschieden das sie diese fotos nicht in der heimzeitung oder im internet veröffentlichen dürfen. ich will auch nicht das sie diese fotos in die interne sammlung geben.
heimbewohner und angestellte können von mir fotos bekommen.

da ich fotograf gelernt habe, weis ich das ich das veröffendlichen unterbinden kann ("Der Urheber hat zunächst das Recht darüber zu entscheiden, ob sein Bild überhaupt veröffentlicht werden soll.") , jedoch weis ich nicht was es für konsequenzen für mich haben kann wegen der verteilung der dvd`s.

nun würde ich gerne eure meinung dazu hören und auch was ihr mir vorschlagen würdet um mein problem zu lösen.

vielen vielen dank für eure zeit.
schöne grüße alex heuberger - heubphoto.de


 

Rainer

Moderator
Hallo Alex,

unsere Meinung wird dir nicht viel helfen, wenn es zu einem Rechtsstreit kommen sollte, denn wir sind - wie du - juristische Laien und wissen nicht einmal, wer mit wem im Vorfeld welche Absprachen getroffen hat. Denn auch mündliche Absprachen gelten als Vertrag.

Ich würde die Sache als Lehrgeld verbuchen und beim nächsten Mal schriftlich alles festhalten - und zwar mit der Heimleitung als Vertragspartner.

Wenn du damit nicht leben kannst, wird es möglichwerweise auf einen Rechtstreit hinauslaufen, bei dem du anwaltliche Hilfe benötigst.

Gruß

Rainer



 

kaliko

Well-known member
Hallo!

Ich weiß nicht, ob ich das Ganze jetzt richtig verstanden habe: aber kann es sein, dass es hier um die fotografierten Personen geht, von denen dir keine schriftliche Einwilligung vorliegt, dass Bilder, die sie zeigen, (auf CD) veröffentlicht werden dürfen? (kenne nämlich ähnliche Situationen aus den Schulen meiner Kinder, wo auch penibel schriftlich geregelt ist, wer welche Fotos von wem wo veröffentlichen darf. )
Ev. haben die Heimbewohner nur der Heimleitung (vl. auch rel. unbemerkt bei der Anmeldung - da unterschreibt man schon einiges...) diese Einwilligung gegeben. Und die Heimleitung möchte jetzt auch darüber bestimmen.
Wie du als Fotograf da hinein passt, ist mir auch nicht klar...... schon eine seltsame Geschichte. Zuerst eine kleine private Aktion, und jetzt plötzlich so ein Tam-tam....

lg
Brigitte
 

Rainer

Moderator
Was mir gerade noch einfällt:

Wenn du in dem Heim als Zivi arbeitest, bist du m.E. Angestellter des Heims mit der Konsequenz, das das, was du machst, automatisch dem Heim zugeordnet wird - mit der Konsequenz, dass der Heimleiter bestimmen kann, was mit den Fotos passiert.

Vergleichbares Beispiel: du machst als Mitarbeiter in einem produzierenden Betrieb Produktfotos, die für einen Kataolg gedacht sind. Die kannst du m.E. auch nicht einfach unter den Kollegen verteilen, es sei denn, der Chef erlaubt dies.

Alles nur meine Meinung, ich bin kein Jurist.

Gruß

Rainer

 

Jens

Administrator
Wie Rainer schon sagte, das kann nicht hier gelöst werden, weil da mehrere Aspekte reinspielen - und die solltest du auch in einer Aufgebrachtheit auseinanderhalten.

Zum einen das Urheberrecht (du bist der Urheber und kannst damit erstmal grundsätzlich bestimmen, was mit deinen Bildern passiert) ABER: Das zweite ist das Recht am eigenen Bild. Das solltest du als gelernter Fotograf genau so wissen. Jede Person des Heimes die auf den Bildern zu sehen ist, muss einer Veröffentlichung und Weitergabe zustimmen. Das ist die andere Seite der Medaille. Und genau auf diesen Satz weist dich die Heimleitung hin! Und da ist sie, so wie sich mir das darstellt, auch im Recht.

Da nützt es auch nichts, wenn du meinst
das ist für mich eine sauerei
Aber Paragraphen hin oder her. Das beste wird eine gütliche Einigung sein. Alles andere kostet Zeit, Geld und Nerven. Und an der Stelle kann ich Rainer nur zitieren:

Ich würde die Sache als Lehrgeld verbuchen und beim nächsten Mal schriftlich alles festhalten - und zwar mit der Heimleitung als Vertragspartner.
Das alles entspricht nur einer Laienmeinung und ist natürlich keine Rechtsberatung!!
 
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